Umstellung des EU-Führerscheins
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Welcher Beweggrund liegt dem Umtausch zugrunde?
Gleich, ob es sich um einen grauen "Lappen", eine rosa Pappe oder eine weiße Plastikkarte handelt: Gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 sämtliche Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden. Dadurch soll garantiert werden, dass alle sich noch im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb der EU ein einheitliches sowie fälschungssicheres Design erhalten.
Wo finde ich das Datum der Ausstellung? Das Ausstellungsdatum des Führerscheins im Kartenformat ist auf der Vorderseite im Feld 4a verzeichnet.
Wie lange behalten alte Pkw-Führerscheine ihre Gültigkeit?
Für den Führerscheinumtausch gelten in der Bundesrepublik Deutschland gestaffelte Fristen. Der finale Stichtag ist der 19. Januar 2033 - jedoch ist die Umtauschpflicht, abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsjahr, bereits früher wirksam. Dies dient dazu, eine Überlastung der Behörden sowie lange Wartezeiten zu vermeiden.
Bei Führerscheinen, deren Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 liegt, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins von Bedeutung ():
- 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis maßgebend:
- vor dem Jahr 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
- zwischen 1953 und 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
- zwischen 1959 und 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
- zwischen 1965 und 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
() Führerscheinbesitzer, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, sind verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen, unabhängig davon, in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde.
Im Allgemeinen gilt: Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind nicht mehr zeitlich unbegrenzt gültig, sondern lediglich noch für eine Dauer von 15 Jahren - anschließend müssen sie erneuert werden.
Muss die praktische Fahrprüfung erneut abgelegt werden?
Beim Umtauschen des Führerscheins handelt es sich um einen rein bürokratischen Vorgang; die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt. Zusätzliche medizinische Begutachtungen oder sonstige Prüfungen, wie etwa eine Wiederholung der Fahrprüfung, sind hiermit nicht verknüpft.
Ist auch der Motorradführerschein zeitlich befristet?
Für den Motorradführerschein gelten analoge Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein. Künftig muss auch dieser spätestens alle fünfzehn Jahre verlängert werden. Eine neuerliche Prüfung oder ein Gesundheitsattest sind hierfür ebenfalls nicht vonnöten.
Wo kann der alte Führerschein umgetauscht werden?
Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort zuständig. Es wird geraten, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Welche Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich?
Für einen erfolgreichen Führerscheinumtausch sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- ein gültiges Ausweisdokument, beispielsweise ein Personalausweis oder ein Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- der momentan gültige Führerschein
- eine Gebühr in Höhe von etwa 25 Euro
Sofern der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde notwendig. Diese kann per Post, telefonisch oder auch online angefordert und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Im Gegensatz zu früher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - vergleichbar mit dem Personalausweis oder dem Reisepass - erneuert werden. Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist die 15-jährige Gültigkeitsbeschränkung bereits in Kraft.
Diese Befristung soll Fälschungen vorbeugen, indem Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Nachweis der Fahreignung sind bei der Neubeantragung nicht zwingend erforderlich.
Was geschieht bei versäumtem Umtausch?
Wer es versäumt, seinen Führerschein fristgerecht zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die zuständigen Behörden können in speziellen Fällen von einer Geldbuße absehen.
Weiterführende Informationen zum Führerscheinumtausch erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.