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UVV-Regelungen für PKW

Wissenswertes über die UVV-Kontrolle von Dienstfahrzeugen

Die jährliche Überprüfung von Dienstfahrzeugen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist obligatorisch. Diese Kontrolle findet - abgesehen von einigen Spezialfällen (nähere Informationen hierzu folgen weiter unten) - bei allen Arbeitsmitteln statt, die von einem Unternehmen angeschafft wurden; dazu gehört selbstverständlich auch der gesamte Fuhrpark und somit jeder einzelne Firmenwagen.

Jedoch drängt sich die Frage nach der eigentlichen Notwendigkeit der Hauptuntersuchung auf. Derartige und weitere Anliegen sollen im weiteren Verlauf dieses Beitrags umfassend erörtert werden.

Was bedeutet eine UVV-Kontrolle für betrieblich genutzte Fahrzeuge?

Die Überprüfung von Dienstfahrzeugen nach der BGV D29 dient dazu, die operationelle Sicherheit der Kraftfahrzeuge zu bestätigen. Im Fokus dieser Untersuchung steht der Schutz der Belegschaft, wohingegen die bloße Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs weniger entscheidend ist.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind maßgeblich für sämtliche Kraftfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden. Hierbei genügt die reguläre Hauptuntersuchung (TÜV) allein nicht. Für die entsprechenden Unternehmen ist diese spezielle Überprüfung von erheblicher Wichtigkeit, da sie sich durch die Durchführung dieser Fahrzeugkontrollen rechtlich absichern können.

Denn gerade bei der intensiven, gewerblichen Nutzung der Fahrzeuge steigt das Risiko für Arbeitsunfälle der Angestellten signifikant. Ihr Unternehmen muss folglich belegen können, dass es in den Schutz seiner Mitarbeiter investiert hat und dass sein Fuhrpark den strengen Vorgaben der Betriebssicherheit vollauf gerecht wird.

Welche Aspekte umfasst die UVV-Kontrolle?

Die UVV-Überprüfung von Dienstfahrzeugen gliedert sich in zwei Hauptbereiche. Im Fokus der Begutachtung stehen sowohl der arbeitsschutzrelevante als auch der verkehrstaugliche Zustand des Kraftfahrzeugs. Die Sachverständigen inspizieren die Fahrzeuge akribisch und protokollieren dabei sämtliche Feststellungen. Eine ausführliche Prüfliste sorgt für die Nachvollziehbarkeit der Untersuchungsergebnisse.

Beispielsweise inspizieren die Gutachter die ordnungsgemäße Ladungssicherung im Fahrzeug, etwa mittels Befestigungsgurten oder Trennnetzen. Ebenso werden bewegliche An- und Aufbauteile wie Fahrzeugtüren, die Motorhaube und der Heckklappenverschluss genauestens untersucht. Darüber hinaus fließen die vorhandenen Betriebsanweisungen, die Bedienungsanleitung sowie die Anhängekupplung in die Begutachtung ein. Auch die Vollständigkeit von Verbandkasten, Warndreieck und Warnwesten wird kontrolliert.

Besteht eine Verpflichtung zur UVV-Kontrolle?

Betriebe sind gesetzlich zur Überprüfung ihrer gewerblich eingesetzten Kraftfahrzeuge verpflichtet. Diese Vorgabe ist in §57 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 verankert, welche zudem festlegt, dass die Kontrolle durch qualifizierte Sachkundige vorzunehmen ist. Unternehmen sollten sich demnach schon beim Erwerb von Dienstfahrzeugen darauf einstellen, dass die UVV-Abnahme auf sie zukommt.

Die Resultate der Kontrolle müssen schriftlich festgehalten werden. Ferner ist darauf zu achten, dass die angefertigten Unterlagen bis zum nächsten UVV-Prüftermin sorgfältig aufbewahrt werden. Dies zieht für das betreffende Unternehmen somit einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand nach sich.

Welche Fahrzeugtypen unterliegen der UVV-Kontrolle?

Die DGUV-Vorschrift 70 definiert präzise, welche Fahrzeugkategorien von der UVV-Überprüfung erfasst werden. Hierzu zählen hauptsächlich PKW und Nutzfahrzeuge. Aber auch spezielle Fahrzeuge sind in den Regelungen gelistet; dies können beispielsweise Fahrzeuge für den Patiententransport oder für den Dienst bei der Feuerwehr sein. Zusätzlich sind Motorräder, Kraftomnibusse und Zugmaschinen von dieser Regelung betroffen.

Grundsätzlich sollten Unternehmen davon ausgehen, dass alle ihre betriebseigenen Fahrzeuge der regelmäßigen UVV-Fahrzeugprüfung unterliegen. Selbst fahrzeugtechnische Komponenten von Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmaschinen werden nach den UVV als Fahrzeuge eingestuft. Dies gilt ausnahmslos, sofern sie entweder als Anhänger gezogen werden können oder selbstfahrend sind. Die Definition des Begriffs „Fahrzeug' wird durch die UVV folglich äußerst umfassend interpretiert.

Fahrzeuge, für die die DGUV-Vorschrift keine Anwendung findet

Obwohl die UVV ein weites Feld betrieblich genutzter Kraftfahrzeuge abdecken, existieren dennoch bestimmte Ausnahmeregelungen. Diese umfassen alle maschinell betriebenen Fahrzeuge, die eine maximale Geschwindigkeit von weniger als acht Kilometern pro Stunde erreichen. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise Bagger oder auch Straßenwalzen.

Letztendlich sind die Ausnahmen somit als überschaubar zu betrachten. Die überwiegende Mehrheit der betrieblich genutzten Fahrzeuge unterliegt im Zweifel der UVV-Prüfpflicht. Sollten Sie in Ihrem Betrieb beispielsweise ausschließlich PKW als Dienstfahrzeuge einsetzen, entstehen diesbezüglich keine Ausnahmeregelungen. Für die Einstufung als prüfpflichtiges oder nicht-prüfpflichtiges Fahrzeug ist es unerheblich, ob Ihre Angestellten die Fahrzeuge auch privat oder ausschließlich während ihrer Arbeitszeit nutzen.

Wann und in welchen Intervallen ist eine UVV-Kontrolle vorzunehmen?

In §57 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 ist festgeschrieben, dass die Untersuchung der Fahrzeuge jährlich oder bei konkretem Bedarf zu erfolgen hat. Demnach sind auch weitere, außerplanmäßige Kontrollen denkbar. Zwingend muss die Überprüfung jedoch wenigstens einmal innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wobei dies die Begutachtung durch einen hierfür autorisierten Sachkundigen meint.

Allerdings existieren weitere, ergänzende Bestimmungen. Beispielsweise ist in §36 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 geregelt, dass der Fahrzeugführer selbst sein Kraftfahrzeug täglich vor Antritt der Arbeit einer Überprüfung unterziehen muss! Viele Betriebe bedienen sich hierfür spezieller Checklisten, um diesen Vorgang zu vereinfachen und zu optimieren.

Des Weiteren unterliegen auch die Fahrzeugführer selbst den Bestimmungen der UVV. Einmal pro Jahr haben sie eine Unterweisung zu absolvieren, um den Umgang mit dem Dienstfahrzeug und möglichen Gefahrenquellen noch sicherer zu beherrschen. Primäres Ziel ist es hierbei, die Belegschaft umfassend vor Arbeitsunfällen zu bewahren.

Wichtige Hinweise zur UVV-Konformität

Das Kernanliegen der UVV ist die jährliche Inspektion der Fahrzeuge durch unabhängige Sachverständige. Diese Überprüfung kann beispielsweise in einer der zahlreichen Kfz-Werkstätten stattfinden. Es ist jedoch auch denkbar, die Kontrolle im Zuge der regulären Hauptuntersuchung (HU) abzuwickeln.

Eine Vielzahl von Unternehmen nutzt ohnehin anstehende Wartungsarbeiten oder den saisonalen Reifenwechsel dazu, die UVV-Prüfung gleichzeitig mit erledigen zu lassen. Durch dieses Vorgehen lässt sich zumeist ein beträchtliches Maß an Zeit einsparen.

Als Arbeitgeber sind Sie gemäß §35 Absatz 1 Nummer 3 der DGUV-Vorschrift 1 dazu angehalten, Ihre Mitarbeiter bei der erstmaligen Fahrzeugübernahme in die sichere Handhabung einzuweisen. Hierbei ist es Ihre Aufgabe, die Lenker auf potenzielle Gefahrenpunkte hinzuweisen, ihnen die maßgeblichen Bestimmungen mitzuteilen und sie zudem bezüglich der erforderlichen Schutzvorkehrungen zu unterweisen.

Weil Fahrerunterweisungen einen derart hohen Stellenwert besitzen, setzen etliche Unternehmen hierfür auf die Potenziale der Digitalisierung. Beispielsweise sind E-Learning-Module denkbar, mittels derer sich die Einweisungen effizienter realisieren lassen. Derartige digitale Möglichkeiten erleichtern ebenso die lückenlose Dokumentation und den erforderlichen Nachweis, dass die Belegschaft tatsächlich an den Schulungsmaßnahmen teilgenommen hat.

Die Bedeutung der Dokumentation der unterschiedlichen UVV-Kontrollen für den Betrieb

Die sorgfältige Dokumentation ist einerseits von Bedeutung, weil die erfassten Ergebnisse bis zum nächsten Prüftermin aufbewahrt werden müssen. Aus der Unternehmensperspektive ist jedoch die juristische Absicherung der entscheidende Punkt für eine akkurate Protokollierung der unterschiedlichen UVV-Begutachtungen.

Tritt im Fuhrpark tatsächlich ein Schadensereignis ein, so schützt Sie die umfassende Dokumentation vor potenziell hohen Schadensersatzforderungen. Für den Arbeitgeber ist es von höchster Relevanz, jederzeit nachweisen zu können, dass er seinen gesetzlichen Pflichten in vollem Umfang nachgekommen ist.

Hierzu zählen die regelmäßige Kontrolle der Fahrzeuge sowie die umfassende Unterweisung der Fahrer. Sämtliche dieser Punkte sind in den Berichten detailliert aufgeführt. Andernfalls besteht die reale Gefahr, dass Gerichte Versäumnisse seitens des Arbeitgebers für eingetretene Betriebsunfälle verantwortlich machen, mit allen gravierenden Folgen, die daraus resultieren.

Zusammenfassende Betrachtung

Die Einhaltung der UVV-Vorschriften ist für Sie unumgänglich, sofern Ihr Fuhrpark nicht ausschließlich aus Straßenwalzen oder ähnlichen Arbeitsmaschinen bestehen sollte. Fahren Sie also nicht gerade mit einem Bagger oder dergleichen zu Ihrem Arbeitsplatz oder einem Kundentermin, so ist eine jährliche Kontrolle Ihres Fahrzeugs obligatorisch.

Es ist ratsam, die UVV-Kontrolle direkt in Verbindung mit den routinemäßigen Werkstattterminen durchführen zu lassen. Hierzu gehören beispielsweise der saisonale Reifenwechsel oder die turnusmäßige Fahrzeuginspektion.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, eigene Angestellte zu qualifizierten Sachverständigen auszubilden, um die Begutachtung flexibel und unabhängig von externen Terminen direkt im eigenen Betrieb durchführen zu können.