Gültigkeitsdauer von Antigentests in Österreich
Bayern 1
Für Personen, die beabsichtigen, die Feiertage (insbesondere die Osterferien) in Österreich zu verbringen, ist es unerlässlich, verschiedene Bestimmungen zu berücksichtigen. Gegenwärtig wird die alpine Republik (Österreich) weder als Hochrisiko- noch als Virusvarianten-Gebiet eingestuft; folglich hat das Auswärtige Amt keinerlei Reisewarnung für dieses angrenzende Land verhängt.
Einreise Österreich - Einreiseformular
Für die Einreise ins Land findet die bekannte 3G-Regelung Anwendung: Weder vollständig gegen COVID-19 Geimpfte noch Genesene sind dazu angehalten, bei ihrer Ankunft einen Nachweis (Corona-Test) vorzulegen. Nicht geimpfte Personen hingegen sind verpflichtet, bei der Ankunft in Österreich entweder einen PCR-Test vorzulegen, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden ist, oder alternativ einen Antigen-Schnelltest mit einer maximalen Gültigkeit von 24 Stunden ab Probenentnahme. Es wird betont, dass Antigen-Selbsttests für die Einreise nach Österreich nicht anerkannt werden.
Minderjährige unter 12 Jahren sind, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, von der Notwendigkeit eines 3G-Nachweises befreit.
Sollte eine Person bei ihrer Ankunft in Österreich keinen gültigen 3G-Nachweis vorlegen können, ist diese dazu verpflichtet, ein Einreiseformular zu vervollständigen, und es besteht für sie eine Quarantänepflicht, welche erst mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses endet.
Welche Regeln gelten für Pendler nach Österreich?
Für Personen, die regelmäßig nach Österreich einreisen (z.B. im Rahmen des Pendlerverkehrs), wird ein Antigen-Test akzeptiert, sofern die Probenentnahme nicht länger als einen Tag (24 Stunden) zurückliegt.
Durchreise Österreich
Reisende, die Österreich ohne geplante Zwischenhalte (also im Transit) durchqueren, sind von den Regelungen der COVID-19-Einreiseverordnung des Landes explizit ausgenommen. Lediglich kurze Stopps für sanitäre Bedürfnisse oder zum Tanken des Fahrzeugs sind dabei toleriert. Diese Befreiung von den Einreisebestimmungen betrifft somit auch explizit alle Transitpassagiere.
Maskenpflicht in Österreich
Nach Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand vom 5. April 2022) besteht in Österreich eine generelle FFP2-Maskenpflicht, die das Tragen dieser Schutzmaske in einer Vielzahl von Bereichen obligatorisch macht: Dazu zählen ausnahmslos alle geschlossenen öffentlichen Innenräume, der öffentliche Personenverkehr, der gesamte Einzelhandel, Dienstleistungen mit Körperkontakt, gastronomische Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kultureinrichtungen, Freizeitanlagen, alle Arbeitsplätze, Alters- und Pflegeheime sowie sämtliche Krankenanstalten.
Weitere gültige Corona-Vorschriften und aktuelle Regelungen für Österreich sind unter folgendem Link abrufbar: Aktuelle Maßnahmen Österreich
Rückreise aus Österreich
Für Reisende, die aus einem Aufenthalt in Österreich nach Deutschland zurückkehren, ist die Vorlage eines Nachweises der vollständigen Impfung oder einer Genesung von einer COVID-19-Infektion erforderlich. Reisende ohne Impfnachweis sind verpflichtet, bei der Einreise entweder ein negatives PCR-Testergebnis oder einen Antigen-Schnelltest vorzuweisen, dessen Gültigkeit nicht länger als 48 Stunden (ab Probenentnahme) beträgt.
Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Pflicht zur Erbringung eines 3G-Nachweises befreit.