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Jobcenter: Informationen zur Höhe des Wohngeldes

Erläuterung zum Branding-Bereich

Mietwohnen

Sofern Sie Bürgergeld beziehen, trägt das Jobcenter Ihre Aufwendungen für die Wohnung und die Beheizung derselben in angemessener Höhe. Welche Beträge hierbei als angemessen gelten, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietpreise und die Quadratmeterzahl Ihrer Bleibe bestimmte Orientierungswerte nicht übersteigen. 

Sollte Ihre Behausung nicht angemessen sein, sind Sie dazu angehalten, die Ausgaben nach Möglichkeit zu reduzieren. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine preiswertere Bleibe umziehen oder ein Zimmer zur Untermiete anbieten.

Hinweis:Wichtig: Unterzeichnen Sie den Mietvertrag für Ihr neues Quartier erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) verantwortlichen Jobcenter in Verbindung gesetzt haben. Dieses muss Ihnen die Übernahme der Kosten bestätigen. Lassen Sie sich rechtzeitig von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters beraten.

Karenzzeitregelung

Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld erfolgt keine Prüfung der Angemessenheit der Wohnkosten (Karenzzeit). Leistungsfreie Monate in diesem Zeitraum dehnen die Karenzzeit aus.

Wurden in der Vergangenheit lediglich die angemessenen Kosten übernommen, gilt Folgendes weiterhin: Es werden auch weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten in die Berechnung einbezogen.

Die Aufwendungen für die Heizung sind von der Karenzzeit ausgenommen und werden grundsätzlich nur in adäquater Höhe übernommen.

Kredit für eine Mietkaution

Unter gewissen Umständen kann Ihnen Ihr Jobcenter ein Darlehen für Ihre Mietkaution bewilligen. Es ist von Bedeutung, dass Sie den Kredit beim Jobcenter Ihres neuen Wohnortes beantragen. Einen generellen Rechtsanspruch haben Sie allerdings nicht.

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Besitzen Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Eigentumswohnung und haben Anspruch auf Bürgergeld, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. So können beispielsweise, analog zu einer Mietwohnung, die Aufwendungen für die Wohnung und die Beheizung übernommen werden. Hierzu zählen beispielsweise auch die Nebenkosten.

Hinweis:Auch für Wohneigentum trifft Folgendes zu: Die Wohnkosten und die damit zusammenhängenden Belastungen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Bestimmungen zur Karenzzeit finden auch bei selbstgenutztem Wohneigentum Anwendung.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihr Jobcenter zusätzliche Kosten übernimmt, wie zum Beispiel…

  • die Grundsteuer,
  • die Gebäudeversicherung,
  • Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen, die unumgänglich sind, sowie
  • adäquate Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für ein Darlehen werden vom Jobcenter nicht übernommen, da hierdurch Vermögen gebildet wird.

Auszug von Zuhause

Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Wohnung nur unter folgenden Bedingungen:

  • Schwerwiegende soziale Beweggründe sprechen dagegen, dass Sie weiterhin zu Hause wohnen.
  • Ein Umzug aufgrund einer Weiterbildung oder Arbeitsaufnahme ist erforderlich.
  • Ein ähnlich triftiger Grund liegt vor.

Hinweis:Wichtig: Wenn Sie aus stichhaltigen Beweggründen von zu Hause ausziehen möchten, müssen Sie diese Beweggründe belegen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zu Hause ausziehen.

Verlust oder drohender Verlust der Wohnung

Treffen Sie eine Vereinbarung für eine Beratung mit uns, wenn beispielsweise…

  • Mietrückstände bestehen oder Sie Ihre Miete demnächst nicht mehr entrichten können
  • Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin bestehen
  • die Kündigung Ihres Mietverhältnisses droht

Wir nennen Ihnen Kontaktstellen, die Ihnen weiterhelfen können, damit Sie entweder Ihre bisherige Wohnung behalten oder rasch eine neue Bleibe finden können.

Beendigung der Wohnungslosigkeit

Selbst wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus bereits verloren haben, stehen wir Ihnen zur Seite. In Ihrer Region kooperieren wir mit diversen Organisationen und anderen Behörden, die Ihnen dabei behilflich sein können, wieder eine Unterkunft zu finden - zügig und unkompliziert. Sprechen Sie uns an - wir vermitteln gern den Kontakt für Sie.

Tipp:Gut zu wissen: Unser Ziel ist es, Sie in allen herausfordernden Lebenslagen umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Auf unserer Seite Betreuung in schwierigen Lebenssituationen erfahren Sie mehr über unsere Vorgehensweise.

Ihr Jobcenter hilft bei weiterführenden Fragen

Wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter.

Dienststelle finden

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Wohnen und Miete

Ihr Jobcenter kalkuliert den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein. Nebenkosten umfassen beispielsweise Aufwendungen für Wasser, Müllbeseitigung, Kaminkehrer.

Bitte reichen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung ein. Sollten Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter üblicherweise ebenfalls die Aufwendungen - einschließlich der Heizkosten. Bedingung hierfür ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Nachzahlungen werden nur in adäquater Höhe anerkannt.

Hinweis:Mitteilungspflicht: Sie sind verpflichtet, Ihrem Jobcenter eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung mitzuteilen. In der Regel werden Gutschriften im Folgemonat mit Ihrem Bürgergeld verrechnet. Dies hat zur Folge, dass Sie dann eine geringere Auszahlung erhalten.

Die Auszahlung der Gelder für Ihre Unterkunft und die Heizkosten erfolgt in der Regel auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls an andere Vertragspartner (z. B. Gasanbieter).

Es ist wichtig, dass Sie die Gelder auch für diesen Zweck einsetzen. Ihr Jobcenter kann die Aufwendungen aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, beispielsweise bei bestehenden Mietschulden.

Die Stromkosten zählen nicht zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Im Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, sind auch die Stromkosten enthalten (als Anteil des Regelbedarfs). Dies bedeutet, dass Sie Ihre Stromrechnung mit diesem festen Betrag begleichen müssen.

Hinweis:Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Strom-Nachzahlungen übernimmt.

Nein. Als Bürgergeldempfänger haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist jedoch eine vorrangige Leistung. Sie können einen Wohngeldantrag stellen, wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie zur Antragstellung verpflichtet).

Sofern Sie erstmalig in eine eigene Wohnung einziehen und noch keine Möbel und Haushaltsgeräte besitzen, kann Ihr Jobcenter Sie mit einer einmaligen Leistung unterstützen.

Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geldmittel (z. B. einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine erhalten.

Wenn Sie aufgrund der Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung aus anderen Gründen nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt, vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung mit Ihrem Jobcenter.

Hinweis:Unterzeichnen Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihr Jobcenter zugesichert hat, dass es die Aufwendungen hierfür übernimmt.

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