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Honorar-Rechner für Steuerberater

Ihr Steuerberater & die anfallenden Kosten

Vergütung für Steuerberater gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) + Online-Rechner


Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zum Thema Steuerberaterhonorare bzw. -gebühren,

Bevor Sie die Dienstleistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen wollen, ist es für Sie von Bedeutung zu wissen, welche Kosten entstehen. Im Folgenden erläutere ich Ihnen gerne, wie sich die Honorare eines Steuerberaters zusammensetzen und welche Möglichkeiten zur Kostenreduzierung bestehen.


Online-Tool zur Berechnung der Steuerberaterkosten

Die Berechnung der Gebühren für den Steuerberater erfolgt auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die StBVV bildet die rechtliche Grundlage für die Honorierung von Steuerberatern für ihre erbrachten Leistungen. Sie beinhaltet Regelungen zu Gebühren, Auslagen, Vorschüssen sowie deren Zahlungszeitpunkt und Art der Abrechnung.

Sie haben die Option, die Steuerberatergebühren gemäß StBVV unkompliziert und kostenfrei im Internet zu kalkulieren. Nutzen Sie dafür eine vorhandene Vorlage oder ergänzen Sie individuelle Steuerberatungsleistungen:


Wichtiger Hinweis: Der Rechner dient lediglich als Orientierungshilfe zur Abschätzung der Steuerberaterhonorare. Im individuellen Fall kann es zu Abweichungen kommen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.





Mit diesem Tool können Sie die minimalen, durchschnittlichen und maximalen Gebühren ermitteln. Mittels des Schiebereglers haben Sie die Möglichkeit, die Gegenstandswerte zu variieren:

Rechner für Steuerberaterkosten


Welche Kosten entstehen bei einem Steuerberater?

Die tatsächlichen Kosten eines Steuerberaters sind abhängig von dem Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Bekanntlich hat jede Dienstleistung ihren Preis, dies trifft auch auf Ihren Steuerberater bzw. seine steuerliche Beratung zu.

Die Dienstleistungen, die ein Steuerberater erbringt, lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  1. Obligatorisch: Der Steuerberater entlastet Sie von bürokratischen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, wie beispielsweise Buchführung und Erstellung von Steuererklärungen.
  2. Optional: Steuerrechtliche Gestaltungsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung.

Steuerberatungskosten stellen eine Investition dar, die folgende Vorzüge bietet:

  • Sie sparen Zeit, und Zeit ist bekanntlich Geld. Berechnen Sie, welches Einkommen Sie in der Zeit erzielen könnten, wenn Sie sich nicht persönlich um Ihre Steuerangelegenheiten kümmern müssten.
  • Die erzielte Steuerersparnis sollte langfristig die Kosten der Steuerberatung übersteigen.
  • Sie sparen nicht nur Zeit und Steuern, sondern insbesondere auch Stress. Warum sollte sich ein steuerrechtlicher Laie mit komplizierten Steuervorschriften und dem Finanzamt auseinandersetzen? Es ist für die meisten schwierig, alle steuerlichen Regelungen zu beachten. Eigenverschulden kann zu steuerlichen Ordnungswidrigkeiten führen. Im schlimmsten Fall droht sogar der Vorwurf der Steuerverkürzung, und Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
  • Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist mit einem Steuerberater tendenziell geringer, da das Fehlerrisiko deutlich reduziert wird. Somit können Sie Steuernachzahlungen sowie Zeit und Ärger vermeiden.

Wie bei jeder Dienstleistung ist auch beim Steuerberater das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend.

Welche Honorare fallen für welche Steuerberatungsleistungen an?


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Top-Gebühren für Steuerberater


1 Einführung

In welcher Höhe können Handwerkerrechnungen steuerlich abgesetzt werden? Lohnt es sich, Belege für Reisen aufzubewahren und beim Finanzamt vorzulegen? Das deutsche Steuerrecht ist komplex und die meisten Steuerpflichtigen empfinden den Umgang mit Steuern als lästige Pflicht, die sie gerne einem Steuerberater überlassen. Wir unterstützen Sie dabei gerne, jedoch nicht unentgeltlich, sondern im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen gegen Honorar. Die Höhe der Vergütung für die Leistungen eines Steuerberaters richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV). Abweichend davon können wir höhere Gebühren als in der StBVV vorgesehen nur dann von Ihnen verlangen, wenn dies schriftlich mit Ihnen als Auftraggeber vereinbart wurde.

Neben der Unterstützung in Steuersachen bieten wir als Steuerberater zusätzliche Tätigkeiten an, die nicht unter die Bestimmungen der StBVV fallen (z. B. betriebswirtschaftliche Beratungen).

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick mit Beispielen, um die möglichen Positionen einer Honorarrechnung besser nachvollziehen zu können.

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2 Die Honorarrechnung

Alle Leistungen, die zum direkten Aufgabenbereich eines Steuerberaters gehören, müssen nach der StBVV abgerechnet werden. Als Steuerberater stellen wir Ihnen für unsere erbrachten Leistungen eine Vergütung in Rechnung, die den Anforderungen gemäß § 9 StBVV entspricht.

Hinweis

Die StBVV räumt auch die Möglichkeit ein, dass zwischen Ihnen und uns eine von der StBVV abweichende Vergütung vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform, d. h. es sind vom Standardvertrag abweichende Regelungen notwendig.

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2.1 Anspruch auf fällige Vergütung

Die von uns in Rechnung gestellte Vergütung muss fällig sein. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn der Auftrag abgeschlossen oder die Angelegenheit beendet ist. Wir können jedoch auch im Vorfeld einen angemessenen Vorschuss für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen verlangen.

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2.2 Ordnungsgemäße Berechnung

Um die Zusammensetzung der Vergütung für Sie als Mandanten transparent zu gestalten, enthält die Honorarrechnung gemäß den Bestimmungen der StBVV folgende Informationen:

  • die Bezeichnung der erbrachten Leistung,
  • die angewandten Gebührenvorschriften,
  • der Gegenstandswert (bei wertabhängigen Gebühren),
  • die Anzahl der Stunden, aufgeteilt nach Rahmensätzen (bei Zeitgebühren),
  • die angefallenen Auslagen,
  • die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer),
  • die Unterschrift des Steuerberaters.

Sollten einzelne dieser Angaben in unserer Honorarrechnung fehlen oder unrichtig sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ohne Ihre Zustimmung werden wir den Umfang des Auftrags nicht erweitern - daher ist es wichtig, dass Sie uns auf Positionen hinweisen, die Sie nicht nachvollziehen können.

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3 Arten der Gebührenberechnung

3.1 Berechnung auf Basis von Zeitgebühren

Zeitgebühr nach § 13 StBVV: Was Mandanten wissen sollten

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die sogenannte Zeitgebühr kommt nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. Im Folgenden erfahren Sie, was es damit auf sich hat und welche Änderungen ab dem 1. Juli 2025 gelten.


In welchen Fällen wird die Zeitgebühr angewendet?

Die Zeitgebühr darf nur dann erhoben werden, wenn:

  • die StBVV dies explizit vorsieht und

  • kein Gegenstandswert ermittelt werden kann.

Sie ist nicht als Ersatz für fehlende Gebührentatbestände gedacht, sondern findet typischerweise Anwendung bei:

  • Überprüfung von Steuerbescheiden

  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

  • Einrichtung einer Buchführung

  • Vorarbeiten für den Jahresabschluss

Wichtig: Jede Angelegenheit wird separat abgerechnet. Die Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheids und gleichzeitig des Bescheids über die Vorauszahlungen stellen zwei gebührenrechtlich unabhängige Vorgänge dar.


Abrechnungszeitraum und Gebührenhöhe

Bis zum 30. Juni 2025:

  • Abrechnung im halbstündlichen Takt

  • Gebührenspanne: 30 € bis 75 €

  • Beispiel: Auch für eine Tätigkeit von nur 10 Minuten kann eine halbe Stunde abgerechnet werden

Ab dem 1. Juli 2025:

  • Umstellung auf Viertelstundentakt (15 Minuten)

  • Neue Gebührenspanne: 16,50 € bis 41 € pro angefangene 15 Minuten

  • Folge: Für die gleiche 10-minütige Tätigkeit ist nur noch eine Viertelstunde abrechenbar

Hinweis für Mandanten: Die Umstellung erfordert eine genauere Erfassung der Arbeitszeit - davon profitieren Sie durch eine noch präzisere und transparentere Abrechnung.


Vereinbarte Zeitgebühr außerhalb der StBVV

Wird die Vergütung auf Basis einer freien Honorarvereinbarung getroffen, sind besondere Anforderungen zu beachten:

  • Der Abrechnungszeitraum kann vertraglich vereinbart werden.

  • Achtung bei Verbrauchermandaten: Der BGH hat in einem Urteil (Az. IX ZR 140/19) eine 15-Minuten-Taktung in AGB für unzulässig erklärt.

  • Bei Unternehmenskunden ist die Situation etwas flexibler, aber eine minutengenaue Erfassung ist ratsam, insbesondere wenn der Abrechnungszeitraum mehr als 6 Minuten beträgt.

Mögliche zulässige Abrechnungszeiträume aus der Rechtsprechung:

  • Minutengenau

  • 5-Minuten-Takt

  • 6-Minuten-Takt (1/10-Stunde)


Anforderungen an die Dokumentation

Eine ordnungsgemäße Abrechnung der Zeitgebühr erfordert eine detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation. Allgemeine Begriffe wie „Aktenstudium' oder „Recherche' sind nicht ausreichend.

Stattdessen sollte Folgendes dokumentiert werden:

  • Welche konkrete Tätigkeit wurde wann und wie lange ausgeführt?

  • Welche Rechtsfragen wurden bearbeitet?

  • Was wurde unternommen, um diese zu lösen?

  • Mit wem wurden Gespräche geführt und worum ging es dabei?

Beachten Sie: Der Steuerberater muss die Dokumentation so detailliert verfassen, dass ein steuerrechtlicher Laie sie verstehen kann, da der Mandant diese Vorgänge kennt (vgl. LG Freiburg v. 19.7.2019, 8 O 56/18).


Unser Honorar - transparent und fair

In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine faire und transparente Vergütung. Wenn wir eine Zeitgebühr anwenden:

  • informieren wir Sie im Vorfeld über den Anwendungsbereich,

  • dokumentieren wir Tätigkeiten nachvollziehbar und

  • passen unsere Zeiterfassung ab Juli 2025 an den neuen Abrechnungszeitraum an.

Die Höhe unserer Zeitgebühr kann - je nach Qualifikation - gestaffelt sein (z. B. Inhaber, angestellter Steuerberater, Fachmitarbeiter) oder pauschal („Einheitstarif') erfolgen.


Fazit

Die Zeitgebühr dient zur Abrechnung von Tätigkeiten, bei denen kein Gegenstandswert ermittelt werden kann. Durch die Reform zum 1. Juli 2025 wird die Abrechnung feingliedriger und transparenter. Für Mandanten bedeutet dies mehr Klarheit - für Steuerberater mehr Dokumentationsaufwand. Wir begleiten Sie wie gewohnt kompetent und fair durch alle steuerlichen Fragestellungen.

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3.2 Berechnung anhand des Gegenstandswerts

3.2.1 Gegenstandswerttabellen

Da die Abrechnung nach Stundensätzen durch die Zeitgebühr nur in wenigen Fällen zulässig ist, bietet die StBVV eine Vielzahl von Vergütungsrahmen, die je nach Tätigkeit variieren. Allen gemeinsam ist, dass sich die Gebühren am sogenannten Gegenstandswert orientieren und die Vergütungen für die einzelnen Tätigkeiten als Anteile der festgelegten Gebühren ausgedrückt werden. Der Gegenstandswert ergibt sich meist aus dem Gesamtwert, um den es bei der Tätigkeit geht, z. B. das Jahresgehalt bei Angestellten oder Bilanzsummen bei buchführungspflichtigen Unternehmen. Die fünf verschiedenen Gegenstandswerttabellen finden Sie in den Anlagen der StBVV. Aus der jeweiligen Tabelle lässt sich die volle Gebühr für den entsprechenden Gegenstandswert ablesen. Welche Tabelle zu verwenden ist, hängt von der Art der Leistung ab:

  • Tabelle A: Beratungstabelle
  • Tabelle B: Tabelle für den Jahresabschluss
  • Tabelle C: Buchführungstabelle
  • Tabelle D: Landwirtschaftliche Tabelle
  • Tabelle E: Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)

Der Gegenstandswert ist aufzurunden und vom jeweils nächsthöheren Tabellenschritt abzulesen („Gegenstandswert bis ...'). Die StBVV sieht vor, dass wir als Steuerberater die Höhe der Gebühren innerhalb eines angemessenen Rahmens je nach Zeitaufwand, Art der Aufgabe, Wert des Objekts und Haftungsrisiko festlegen.

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3.2.2 Gebührensätze

Für jede Leistung sieht die StBVV einen Spielraum bei den Gebührensätzen vor, innerhalb dessen sich die Gebühr bewegt. Bei den Gegenstandswertgebühren handelt es sich um Zehntel und Zwanzigstel der vollen Gebühr gemäß Tabelle.

Wichtig ist, dass die Gebühr einerseits angemessen hoch sein muss, andererseits jedoch auch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr unterschreiten darf.

Eine bedeutende Rolle in der Praxis spielt die Mittelgebühr, d. h. die mittlere Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens. Sie wird einfach durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr und anschließende Division durch 2 berechnet. Grundsätzlich wird die Mittelgebühr dann erhoben, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad vorliegt und sich der Auftraggeber in normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befindet. Die Mittelgebühr dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung der angemessenen Steuerberatergebühren und wird auch von der Rechtsprechung als Richtgebühr betrachtet.

Die Mittelgebühr stellt jedoch nicht automatisch die angemessene Gebühr dar - maßgeblich ist immer der individuelle Fall.

Beispiel

Herr Müller hat als Inhaber einer Schreinerei einen Gewinn von 30.000 €. Seine Ehefrau erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 20.000 €. Der Gegenstandswert beträgt somit 50.000 € (= Summe der positiven Einkünfte ohne Verluste).

Die StBVV sieht für die Einkommensteuer Folgendes vor:

Art der Tätigkeit

Gegenstandswert/Gebührenart

Gebührensatz/-höhe

Rahmen

Mittel

Einkommensteuer (ohne Einkünfteermittlung)

positive Einkünfte, mind. 8.000 €

1-6/10

3,5/10

Bei einem Gegenstandswert von 50.000 € beträgt die volle Gebühr gemäß Tabelle A der StBVV 1.098 €.

Lösung

Für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte kann der Steuerberater laut StBVV 1/10 bis 6/10 einer vollen Vergütung (10/10) verlangen. Die Mittelgebühr beträgt somit laut Tabelle A:

1/10 + 6/10 = 7/10 : 2 = 3,5/10

1.098 € × 3,5/10 = 384,30 €

Für das Ehepaar Müller fällt somit eine Mittelgebühr von 384,30 € an.

Die Steuerberaterkammern empfehlen, die Mittelgebühr um nicht mehr als 20 % (sogenannte Toleranzgrenze) zu überschreiten.

Hinweis

Wir gestalten unseren Gebührenansatz unter Berücksichtigung Ihrer Interessen - dennoch kann der Gebührenansatz in einzelnen Fällen über der Mittelgebühr liegen. Dies ist in der Regel auf erschwerte oder komplexe Sachlagen zurückzuführen, die bei uns einen erhöhten Arbeitsaufwand verursachen.

Haben Sie Fragen zu unserer Vergütungsstruktur oder wünschen Sie eine individuelle Honorarvereinbarung? Sprechen Sie uns gerne an.

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4 Typische Tätigkeiten und deren Honorierung

In den folgenden Beispielen werden die Mindestgebühren (Min), die mittleren Gebühren (Mit) und die Höchstgebühren (Max) angegeben. Die exakte Gebühr wird, wie bereits erläutert, immer durch den Umfang, den Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung sowie weitere Kriterien bestimmt - der Einzelfall ist stets ausschlaggebend. Die Gebühr liegt aber immer zwischen dem untersten und dem obersten gesetzlich vorgegebenen Satz.

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4.1 Beratung

Wenn Sie sich von uns "nur" beraten lassen möchten, handelt es sich nicht um eine kostenlose Zusatzleistung, sondern um eine honorarpflichtige Dienstleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die StBVV sieht hierfür einen breiten Gebührenrahmen von 1/10 bis 10/10 gemäß Tabelle A vor - je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung.

Beispiel

Das Ehepaar Müller benötigt im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben für ein zu vermietendes Mehrfamilienhaus eine umfassende Beratung von ihrem Steuerberater zur steuerlichen Abzugsfähigkeit, zur Berechnung der steuerlichen Auswirkungen sowie zur Berechnung von Finanzierungsalternativen. Bei einem Investitionswert von 500.000 € reicht der Gebührenrahmen von 274,40 € (Mindestgebühr) über 1.498,20 € (Mittelgebühr) bis 2.724 € (Höchstgebühr).

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4.2 Einkommensteuererklärung

Wenn Sie uns mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragen, fallen Honorare sowohl für die Einkommensteuererklärung selbst als auch für die Ermittlung des Überschusses bei der jeweiligen Einkunftsart an. Die Gebühr für die Einkommensteuererklärung richtet sich nach der Summe der positiven Einkünfte mit einem Rahmen von 1/10 bis 6/10 gemäß Tabelle A.

Beispiel

Das Ehepaar Müller beauftragt seinen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die Summe der positiven Einkünfte beträgt 50.000 €. Der Ehemann erzielte Einnahmen von 45.000 € aus nichtselbstständiger Arbeit und das Ehepaar hatte Einnahmen von 22.000 € aus Vermietung und Verpachtung.

Die StBVV sieht für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten eine Honorierung von 1/20 bis zu 12/20 der vollen Gebühr gemäß Tabelle A vor. Daraus ergeben sich folgende Sätze:

Gebühr

Gegenstandswert
in €

Min
in €

Mit
in €

Max
in €

Einkommen-steuererklärung

50.000,00

109,80

384,30

658,80

Nichtselbständige Arbeit

45.000,00

51,15

332,48

613,80

Vermietung und Verpachtung

22.000,00

33,90

220,35

406,80

Lösung

Handelt es sich bei der Einkommensteuererklärung des Ehepaars Müller um eine Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad, kann der Steuerberater die Mittelgebühr ansetzen. Die Gesamtgebühren betragen somit 937,13 € (= 384,30 € + 332,48 € + 220,35 €).

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4.3 Finanzbuchführung und steuerliche Aufzeichnungen

Zu unserem Tagesgeschäft in der Steuerberatung gehören auch die Finanzbuchführung und die Vornahme steuerlicher Aufzeichnungen. Die Gebühr hierfür wird durch den Jahresumsatz (oder den höheren Aufwand) des Unternehmens im betreffenden Jahr bestimmt. Der Rahmen beträgt 2/10 bis 12/10 gemäß Tabelle C. Niedrige Gebühren kommen in Betracht, wenn der Umfang und der Schwierigkeitsgrad gering sind. Häufig muss die Gebühr jedoch höher angesetzt werden, wenn die Buchführung höheren Anforderungen entsprechen muss, eine spezielle Analyse und Auswertung gewünscht wird oder der Schwierigkeitsgrad aufgrund der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten höher ist. Hinzu kommen beispielsweise auch die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, einer Kostenrechnung oder die Berücksichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung.

Beispiel

Herr Meier ist Inhaber eines Einzelhandelsunternehmens, das einen Jahresumsatz von 500.000 € erzielt. Er beauftragt seinen Steuerberater mit der monatlichen Finanzbuchführung für das Unternehmen.

Im Rahmen von 2/10 bis 12/10 der Gebühr gemäß Tabelle C ergeben sich folgende Beträge:

Gebühr

Gegenstandswert
in €

Min
in €

Mit
in €

Max
in €

Finanzbuch-führung

500.000,00

86,20

301,70

517,20

Lösung

Für Herrn Meier fällt bei einer Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad eine Mittelgebühr als angemessenes Honorar für seinen Steuerberater in Höhe von monatlich 301,70 € an.

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4.4 Einnahmenüberschussrechnung

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld für uns Steuerberater ist die Anfertigung einer Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG für „kleinere' Unternehmen, die auf diese Art und Weise zu Ihrer Jahresabschlusserklärung kommen. Die Gebühren werden dabei in einem Rahmen von 5/10 bis 20/10 nach Tabelle B ermittelt. Als Gegenstandswert werden entweder die Betriebseinnahmen oder die Betriebsausgaben herangezogen - je nachdem, welcher Wert höher ist.

Beispiel

Die Rechtsanwältin Frau Mayer erzielt Einnahmen von 200.000 €. Sie beauftragt einen Steuerberater mit der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung.

Nach der Tabelle B ergibt sich damit folgender Gebührenrahmen:

Gebühr

Gegenstandswert
in €

Min
in €

Mit
in €

Max
in €

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

200.000,00

231,00

577,50

924,00

Lösung

Für Frau Mayer fällt bei einer Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad eine Mittelgebühr als angemessenes Honorar für ihren Steuerberater in Höhe von 577,50 € an.

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4.5 Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Die Gebühren für die Jahresabschlussarbeiten sind primär von den gesetzlichen Anforderungen für das Unternehmen, aber auch von Art und Umfang des erteilten Auftrags abhängig. Aufgrund des größeren Leistungsumfangs sind auch die durch die StBVV festgelegten Gebühren höher. Vereinfacht gesagt: Der Gegenstandswert wird aus dem Mittelwert der korrigierten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung ermittelt.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten fallen - je nach Auftragsumfang - zusätzliche Gebühren an. Beispiele hierfür sind die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses oder die Erstellung einer Steuerbilanz (E-Bilanz), die Plausibilitätsbeurteilung und der Erläuterungsbericht. Für die Gebührenberechnung wird die Tabelle B herangezogen.

Die Gebühren für den Anhang und die Offenlegungsarbeiten von Kapitalgesellschaften werden nach Vereinbarung abgerechnet.

Beispiel

Die Firma X beauftragt ihren Steuerberater mit der umfassenden Erstellung ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Als zusätzliche Leistungen sollen der Anhang, die Ableitung des steuerlichen Ergebnisses, eine Plausibilitätsbeurteilung und ein Erläuterungsbericht erstellt werden. Der ermittelte Gegenstandswert beträgt 1.000.000 €.

Anhand der Tabelle B ergibt sich daraus folgender Gebührenrahmen:

Gebühr

Gegenstandswert:
1.000.000 €

Min
in €

Mit
in €

Max
in €

Handelsrechtlicher Jahresabschluss
(§ 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV: 10/10 bis 40/10)

948,00

2.370,00

3.792,00

Anhang
(§ 35 Abs. 1 Nr. 1b StBVV: 2/10 bis 12/10)

189,60

663,60

1.137,60

Ableitung des steuerlichen Ergebnisses
(§ 35 Abs. 1 Nr. 3a StBVV: 2/10 bis 10/10)

189,60

568,80

948,00

Plausibilitätsbeurteilung
(analog § 36 StBVV: 2/10 bis 10/10)

189,60

568,80

948,00

Erläuterungsbericht
(§ 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV: 2/10 bis 12/10)

189,60

663,60

1.137,60

Lösung

Für die Firma X fällt bei einer Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad ein angemessenes Honorar für ihren Steuerberater in Höhe von 4.834,80 € an - berechnet nach der Mittelgebühr.

Top-Gebühren für Steuerberater


4.6 Gutachterliche Tätigkeiten

Wird ein Steuerberater von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, richtet sich seine Vergütung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.

Werden wir als Ihr Steuerberater von Ihnen mit der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens im engeren Sinne beauftragt, kann die Wertgebühr angesetzt werden. Nach der StBVV erhält ein Steuerberater für eine gutachterliche Tätigkeit in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Als Gegenstandswert wird der Wert zugrunde gelegt, auf den sich das Gutachten bezieht. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand (siehe Punkt 3.1) ist aber ebenfalls möglich.

Wird ein Gutachten allgemeiner wirtschaftlicher Art erstellt, erfolgt die Vergütung üblicherweise nach dem Zeitaufwand.

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4.7 Vertretung im Rechtsstreit

Die Gebühren für Widerspruchs- und Einspruchsverfahren vor der Finanzverwaltung werden nach ähnlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte erhoben (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte). Bei Rechtsbehelfen vor den Verwaltungsbehörden fallen an:

Für die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, im Strafverfahren, bei berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen werden die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß angewendet.

Top-Gebühren für Steuerberater


5 Steuerberaterkosten als Pauschale

Die Regelungen der StBVV ermöglichen es, mit Ihnen Pauschalhonorare zu vereinbaren. Der Vertrag über ein Pauschalhonorar ist jedoch nur dann voll wirksam, wenn:

  • er schriftlich zwischen Ihnen und uns vereinbart wird,
  • alle Leistungen aufgeführt sind, die durch die Pauschale abgedeckt sind,
  • die Mindestlaufzeit ein Jahr beträgt,
  • die Pauschalvergütung angemessen ist und
  • Tätigkeiten ausgeschlossen sind, die nicht regelmäßig anfallen.

Hinweis

Die Auflistung aller Tätigkeiten ist zwingend erforderlich. Daher sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns die Tätigkeiten, für die Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, präzise benennen. Beachten Sie hierzu auch mein spezielles Angebot "Das Rundum-Sorglos-Paket".

Die folgenden Tätigkeiten können wir mit Ihnen nach Zeitaufwand oder pauschal abrechnen:

  • die Erstellung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen,
  • die Mitwirkung an Finanzierungsgesprächen mit einer Bank,
  • die rechtliche Beratung bei Angelegenheiten