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Zulassungsstelle Neuss: Buchung eines Termins im Internet

Behörde für Kraftfahrzeuge in Neuss - Online-Terminbuchung

Zulassungsabteilung: Neuss | Zuständigkeitsbereich: Rhein-Kreis Neuss | Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Kfz-Zulassungsstelle Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss; Erreichbarkeit telefonisch: 02131 928-9090; Fax: 02131 928-3605; E-Mail: zulassungsbehoerde@rhein-kreis-neuss.de

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Telefonische Erreichbarkeit:

Sie erreichen uns zur Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02131 928-9090. Bitte beachten Sie: Wenn eine Online-Terminbuchung angeboten wird, ist eine telefonische Vereinbarung häufig nicht mehr möglich.

Wichtige Informationen und nützliche Ratschläge

  • Nutzen Sie, falls verfügbar, das Angebot zur Online-Terminbuchung.
  • Reservieren Sie Ihren Termin rechtzeitig. Der nächste verfügbare Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle Neuss ist oftmals erst in einigen Wochen verfügbar.
  • Bereiten Sie sich sorgfältig auf Ihren Termin vor. Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente, gültige Ausweise im Original sowie genügend Bargeld mit. Bei Erteilung von Vollmachten stellen Sie sicher, dass alle Unterschriften vorhanden sind.
  • Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle Neuss ist eine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich.

Überprüfen Sie hier offiziell, ob Ihr gewünschtes Neusser Kennzeichen im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss aktuell noch verfügbar ist. Geben Sie einfach die Kürzel GV oder NE zusammen mit Ihrer Wunschkombination ein und klicken Sie auf den grünen Button.

Ihre bevorzugte Kennzeichenkombination:

Ein hilfreicher Tipp: Verwenden Sie ein Fragezeichen (?) als Platzhalter für ein einzelnes Zeichen.

An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen in Neuss

Für die Zulassung erforderliche Dokumente der Zulassungsstelle Neuss:

  • Personalausweis oder Reisepass (einschließlich Meldebescheinigung).
  • Nachweis über die Kfz-Versicherung (eVB-Nummer).
  • Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).


Ergänzende Lektüre:
Leitfaden zur Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs aus Deutschland.

Von der Zulassungsstelle Neuss angeforderte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (inklusive Meldebestätigung).
  • Nachweis der Kfz-Versicherung (eVB-Nummer).
  • Mit Unterschrift versehenes SEPA-Mandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); alternativ ist eine vollständige technische Abnahme durch den TÜV erforderlich.
  • Nachweis des Eigentums: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, idealerweise beide Dokumente.


Relevanter Artikel:
Anmeldung eines Neufahrzeugs, das aus der Europäischen Union importiert wurde.

Erforderliche Papiere von der Zulassungsstelle Neuss:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung).
  • Kfz-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer).
  • Korrekte Ausfertigung des SEPA-Mandats zum Abbuchen der Kfz-Steuer.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Die ursprünglichen Fahrzeugdokumente des Herstellers.
  • Eine Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, die den Status als fabrikneues Fahrzeug belegt.
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung als lückenloser Nachweis des Eigentums.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein vollständiges technisches Gutachten.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Zollamtes.
  • Falls das importierte Neufahrzeug bereits zugelassen ist, müssen die ausländischen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorgelegt bzw. abgegeben werden.


Informativer Ratgeber:
Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land.

Dokumente, die von der Zulassungsstelle Neuss benötigt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Falls noch alte Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe vorhanden sind, bitte mitbringen zum Zweck des Austauschs.
  • Bestätigung über die durchgeführte letzte Hauptuntersuchung.


Beitrag zur Information:
Umschreibung eines Fahrzeugs ohne Wechsel des Zulassungsbezirks.

Von der Zulassungsstelle Neuss zu stellende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Fahrzeugschein, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Fahrzeugbrief, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für die Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Die Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.
  • Nachweis über die bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung.


Nützlicher Ratgeber:
Fahrzeugummeldung mit einem Wechsel des Zulassungsbezirks.

Anmeldung bei der Zulassungsstelle Neuss

  • Verwaltungsgebühren in Neuss: ca. 30 bis 40 Euro.
  • Für Neusser Wunschkennzeichen inklusive Reservierung fallen Kosten von 12,80 Euro an.
  • Die Kennzeichen im Format GV oder NE kosten ungefähr 30 bis 70 Euro.
  • Die Umweltplakette für GV oder NE kostet zwischen 5 und 20 Euro.


Umschreibung bei der Zulassungsstelle Neuss

  • Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks betragen die Gebühren in Neuss etwa 20 bis 30 Euro.
  • Eine Umschreibung ohne Wechsel des Zulassungsbezirks kostet in Neuss circa 10 bis 15 Euro.
  • Optionale Kosten bei einem Nummernschildwechsel:
    • Reservierung eines Neusser Wunschkennzeichens kostet 12,80 Euro.
    • Die Kennzeichen im Format GV oder NE kosten ungefähr 30 bis 70 Euro.
    • Für die Umweltplakette im Format GV oder NE fallen 5 bis 20 Euro an.


Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle Neuss

  • Lediglich die Abmeldung des Fahrzeugs in Neuss kostet etwa 8 Euro.
  • Bei gleichzeitiger Verschrottung des Fahrzeugs liegen die Kosten zwischen 13 und 25 Euro.

Gültigkeitsdauer für Wunschkennzeichen

Die Reservierungsfrist beträgt neunzig Tage.

Gemeinden im Zulassungsbezirk

Zu den Orten im Zulassungsbezirk gehören Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen.