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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB | Version: 3.3 | Stand: 12.03.2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für die über den Online-Shop der OPM Concept GmbH (im Folgenden: OPM) abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und OPM. Die AGB sind im Besonderen auch für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Merchandising-Artikeln, sonstigen Waren oder dem Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter anwendbar.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.1.1

Verbraucher ist jede natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck tätigt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Aktivität zugerechnet werden kann.

1.1.2

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2

Vertragssprache ist Deutsch.

1.3

Soweit von OPM Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter vertrieben werden, erhalten Kinder unter 6 Jahren auch in Begleitung keinen Zutritt zum Konzert.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Die auf der Website von OPM dargestellten Produkte und Leistungen sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

2.2

Durch Absendung der Bestellung aus dem virtuellen „Warenkorb' mit Betätigung der Schaltfläche „Kaufen' gibt der Kunde eine verbindliche Order über den/die in diesem Warenkorb enthaltenen Artikel ab.

2.3

Zugangsbestätigung). Diese automatische Zugangsbestätigung stellt noch keine bindende Annahmeerklärung dar, es sei denn, die automatische Zugangsbestätigung enthält schon ausdrücklich den Vermerk der Auftragsbestätigung.

2.4

Sofern OPM die Vertragsannahme nicht schon nach Ziff. 2.3 erklärt hat, ist OPM autorisiert, das Vertragsangebot des Kunden binnen zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung zu akzeptieren. Der Vertrag kommt durch den Erhalt der Auftragsbestätigung durch OPM beim Kunden oder den Versand der Ware zustande.

2.5

Für den Verkauf von Merchandising-Artikeln und sonstigen Waren (ausgenommen Eintrittskarten) gilt: Der Verkauf der auf der Website von OPM angebotenen Produkte und Leistungen erfolgt durch OPM im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Vertragspartner des Kunden ist OPM.

2.6

OPM wickelt den Verkauf und die Zustellung der Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des anbietenden Veranstalters ab.

3. Leistungsumfang und Vertragspartner beim Kauf von Eintrittskarten

3.1

Beim Verkauf von Eintrittskarten agiert die OPM einzig als Vermittler der jeweils angebotenen Veranstaltung. Vertragspartner des Vertrages betreffend die konkrete Veranstaltung ist stets der jeweilige Veranstalter. Durch den Erwerb der Eintrittskarte entstehen somit vertragliche Beziehungen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese rechtliche Beziehung unter Umständen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten.

3.2

Mit der Bestellung der Eintrittskarten beauftragt der Kunde die OPM mit der Durchführung des Ticketkaufs einschließlich des Versands. Zwischen dem Ticketerwerber und der OPM kommt mit Abschluss der Bestellung ein Vermittlungsvertrag zustande. OPM ist vom jeweiligen Veranstalter beauftragt, die Eintrittskarten der Veranstaltung im Namen des Veranstalters zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in dessen Namen zu handeln.

3.3.

Vertragspartner für die Erbringung der durch die von OPM vermittelten Veranstalterleistung ist ausnahmslos der jeweilige Veranstalter der gewählten Veranstaltung, gegen den insbesondere auch etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die Veranstaltungsleistungen betreffen, geltend zu machen sind. Auch insoweit können ergänzend unter Umständen Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters zur Anwendung kommen.

4. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird gespeichert; er ist nach Absendung der Bestellung jedoch nicht mehr über die Website abrufbar. OPM wird dem Kunden dennoch den Inhalt des Vertrages in Textform gesondert zukommen lassen.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1
Sämtliche angezeigten (Kauf-)Preise sind Gesamtpreise - d.h. sie inkludieren alle Preisbestandteile inklusive der anfallenden Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für Eintrittskarten setzt sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühren und ggfs. sonstiger Gebühren (z.B. Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren), jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zusammen.

5.1.1

Wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Kaufpreise zuzüglich Liefer- und Versandkosten; deren Höhe richtet sich, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, nach den nachfolgenden Angaben:

Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Die Liefer- und Versandkosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen EUR 6,90 (Paket) bzw. EUR 5,50 (Briefversand).

Lieferungen von Waren ins Ausland:

Die Liefer- und Versandkosten betragen EUR 9,90 für Lieferungen nach Österreich, EUR 14,00 für Lieferungen nach Andorra, Belgien, Dänemark, Italien, Liechtenstein, Monaco, Polen, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikan sowie EUR 19,00 für Lieferungen nach Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Nordirland, Norwegen und Portugal. Für Lieferungen in andere Länder betragen die Liefer- und Versandkosten pauschal EUR 24,00.

5.1.2

Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen zusätzliche Steuern (bspw. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) durch den Kunden zu entrichten sein.

5.2

OPM akzeptiert die innerhalb des Online-Shops im Einzelnen mit aufgeführten Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt die von ihm präferierte Zahlungsart aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

5.2.1
Im Falle einer Zahlung durch Banküberweisung verpflichtet sich der Kunde dazu, den Kaufpreis zzgl. Liefer- und Versandkosten spätestens fünf Werktage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu bezahlen. Die Kontodaten werden zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.

5.2.2

Bei einer Zahlung per Kreditkarte veranlasst OPM die Belastung der vom Kunden angegebenen Kreditkarte bzw. des zugehörigen Kontos binnen zwei Werktagen nach dem Zustandekommen des Vertrages.

6. Liefer- und Versandbedingungen / Gefahrtragung

6.1

Die Auslieferung der vom Kunden erworbenen Artikel erfolgt - wenn nicht im Einzelfall anderslautende Vereinbarungen getroffen werden - auf dem Versandwege an die vom Kunden genannte Lieferanschrift. Der Kunde hat die Lieferanschrift richtig und vollständig anzugeben. Sollte der Kunde schuldhaft fehlerhafte oder unvollständige Adressdaten hinterlegt haben und es dadurch bei OPM zu zusätzlichen Kosten (beispielsweise ein vom Transportunternehmen für die Rückbeförderung unzustellbarer Sendungen erhobenes Rücksendeentgelt oder bei erneuter Zusendung zusätzlich anfallende Versandkosten) kommen, hat der Kunde diese zu begleichen.

6.1.1

Der Versand der vom Kunden bestellten Artikel erfolgt im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang. Die Lieferfrist, innerhalb derer das Transportunternehmen die Waren ausliefert, beträgt somit drei bis vier Werktage nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Frist ausdrücklich hingewiesen.

6.1.2

Der Versand der vom Kunden erworbenen Artikel erfolgt im Fall einer Zahlung mittels Kreditkarte innerhalb von zwei Werktagen nach dem Zustandekommen des Vertrages. Die Lieferfrist, innerhalb derer das Transportunternehmen die Waren ausliefert, beträgt somit drei bis vier Werktage nach dem Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Frist ausdrücklich hingewiesen.

6.2

Versendet OPM auf Wunsch des Kunden die verkaufte Sache an einen
anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald OPM die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Verbraucher übergeht, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und OPM dem Verbraucher diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. In anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

7. Personalisierung von Eintrittskarten

7.1

Bei einem Verstoß gegen die nachgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ohne Ersatz zu verweigern. Der jeweilige Veranstalter als Aussteller der Eintrittskarten will den Zutritt zu Veranstaltungen von Dritten nicht jedem Ticketinhaber gestatten, stattdessen nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei OPM oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8 erworben haben.

7.2

Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist somit, dass der Besucher das mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Die jeweiligen Veranstalter gestatten nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei OPM bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht').

7.3

Alternativ ist auf der Eintrittskarte eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen. Ein Dritter, dessen Name nicht auf der Eintrittskarte vermerkt ist, erhält nur dann Zutritt, wenn ihm die Eintrittskarte im Einklang mit den Weitergabebestimmungen aus nachfolgender Ziffer 8.2 weitergegeben wurde und er seinen Vor- und Zunamen in die Leerzeile, soweit vorgesehen, einträgt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets schon Vor- und Zuname eingetragen sind, sind diese zu streichen und der Vor- und Zuname des in den Vertrag Eintretenden auf der dafür vorgesehenen Leerzeile einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Durch Vorlage der Eintrittskarte am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einführen der Eintrittskarte in die Lesegeräte bzw. das Einscannen) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.

7.4

Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des jeweiligen Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziff. 9.2 auf von OPM nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht und können Rechtsfolgen nach Ziffer 9.4, insbesondere 9.4.3 (Vertragsstrafe) auslösen. OPM wird auch dann von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

8. Besondere Bedingungen des Sozialtickets

8.1

Um sozial schwächeren Kunden die Möglichkeit eines Konzertbesuchs zu eröffnen, bieten Veranstalter bei ausgewiesenen Veranstaltungen ermäßigte Sozialtickets an. Zum Erwerb eines Sozialtickets sind diejenigen berechtigt, die einen Berechtigungsschein Berlin Ticket S (im Folgenden „Berechtigungsschein') besitzen und sich per amtlichen Ausweisdokument als Inhaber des Berechtigungsscheins ausweisen können.

8.2

Im Verkaufsprozess muss der Kunde die unter Ziffer 8.1 genannten Dokumente hochladen. Nach Prüfung der Berechtigung durch OPM wird die Bestellung angenommen bzw. abgelehnt.

8.3

Die Sozialtickets werden durch Namensaufdruck streng personalisiert.

8.4

Eine Weitergabe eines Sozialtickets an einen Dritten, dessen Name nicht auf dem Ticket aufgedruckt ist, ist nur möglich, wenn der Dritte ebenfalls Inhaber eines Berechtigungsscheins ist und kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.2 vorliegt. Für die Übertragung des Besuchsrechts ist eine Umpersonalisierung unabdingbar. Hierfür ist der OPM Name und Anschrift des Dritten mitzuteilen sowie dessen Berechtigungsschein zu übersenden. Die Möglichkeit zur Umpersonalisierung besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Weitere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben.

9. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets

9.1.

Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und von Ticketspekulation, zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Durchsetzung von Besuchsverboten, liegt es im Interesse von OPM, der Veranstalter und der Besucher, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

9.2.

Der Verkauf von Tickets durch OPM erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,

9.2.1

Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Facebook, Instagram) und/oder bei nicht von kauf mich autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Kleinanzeigen, viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,

9.2.2

Tickets im Zuge einer zulässigen privaten Weitergabe nach Ziff. 9.3 zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

9.2.3

Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;

9.2.4

Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von OPM kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

9.2.5

Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten.

9.3.

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt.

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und somit auch das gemäß Ziffer 7 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.

Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von OPM voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

9.3.1

Im Falle von Tickets, welche gem. Ziff 7.2 durch Aufdruck mit dem Vor- und Zunamen des Besuchers versehen sind, von der offiziellen Möglichkeit zur Umschreibung auf eine andere Person Gebrauch gemacht wird (Umpersonalisierung durch OPM). Diese Möglichkeit wird jeweils kurzfristig, in der Regel zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung durch OPM eröffnet. Einzelheiten hierzu und die Höhe der hierbei anfallenden Gebühren werden rechtzeitig bekannt gegeben.

9.3.2

Im Falle von Tickets, auf welchen gem. Ziff 7.3 eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen ist, wenn der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und OPM einverstanden ist. Zudem ist (3) der Vor- und Zunahme jedes neuen Ticketinhabers, soweit vorgesehen, auf dem Ticket einzutragen. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf bzw. neben der dafür vorgesehenen Fläche einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner von OPM in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen von OPM ist der Kunde zur Auskunft über alle Umstände verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind.

9.4

Bei einem oder mehreren schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen in Ziffern 9.2 und 9.3 oder gegen vom jeweiligen Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten spezifischen Bedingungen, entsteht OPM aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist OPM im Fall des vorstehenden Satzes unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

9.4.1

OPM ist berechtigt, vom Kaufvertrag oder Vermittlungsvertrag zurückzutreten;

9.4.2

OPM kann das Ticket entschädigungslos sperren und den Veranstalter veranlassen, dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern;

9.4.3

OPM ist berechtigt, von Erwerbern, die Eintrittskarten unter Verstoß gegen Ziffern 9.2, 9.2.1, 9.2.2, 9.2.3, 9.2.4, 9.2.5, 9.3, 9.3.1 oder 9.3.2 weitergeben, weiterverkaufen und/oder zum Kauf anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird von OPM nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9.4.4

OPM ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 8.2.1 und/oder 8.2.2 handelt;

9.4.5

OPM behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 9.2 und 9.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Zutrittsverbot für Veranstaltungen von OPM auszusprechen oder dies den Veranstaltern zu empfehlen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Rückgabe von Eintrittskarten

Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall und/oder Verlegung wird der Ticketpreis mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten zurückerstattet. Diese Gebühren stellen den Gegenwert der auch im Falle einer Rückgabe von Eintrittskarten geleisteten Vermittlungsleistung dar. Der Rückerstattungsanspruch richtet sich gegen den jeweiligen Veranstalter. OPM übernimmt in einem solchen Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Veranstalter, soweit der Veranstalter OPM die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellt.

11. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

11.1

Für den Zugang zu Veranstaltungen, den Besuch von Veranstaltungen sowie den Aufenthalt bei Veranstaltungen, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

11.2

Der Kunde erkennt an, dass Veranstaltungen insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden können; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass der jeweilige Veranstalter zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung er die Kunden verpflichtet.

11.3

Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder die Tickets einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung des vom Kunden erworbenen Tickets wird dem Kunden der entrichtete Ticketpreis erstattet. Nicht erstattet werden im Kaufprozess explizit ausgewiesene Service- und Versandgebühren, die von der Vorverkaufsstelle/der Ticketplattform erhoben werden.

11.4

Der jeweilige Veranstalter und OPM können dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seinem Ticket abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen oder Stehplätze in Sitzplätze umwandeln; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigungen.

11.5

Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden bei einer Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn der Kunde:

11.5.1

den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommt und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des jeweiligen Veranstalters nicht befolgt; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 oder negativen erforderlichen Test vorlegt, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder Abstandsgebote nicht einhält,

11.5.2

am Tag der Veranstaltung an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung wissentlich Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatte oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweist, oder

11.5.3

sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbaren Gebiet aufgehalten hat und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegt, die einen Zugang oder einen Verbleib ausschließen.

11.6

Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Veranstalters, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden zum Zugang zur Veranstaltung vorgeschrieben, ist der Veranstalter im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Veranstaltung von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

11.7

OPM und der jeweilige Veranstalter weisen darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet sind, die Kontaktdaten des Kunden zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie gegebenenfalls der ihn begleitenden Personen mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. OPM und der jeweilige Veranstalter verarbeiten die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

11.8

Der Kunde hat den Anordnungen und Auflagen des jeweiligen Veranstalters und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde erkennt an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

12. Widerrufsrecht und -folgen

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie sind berechtigt, binnen vierzehn Tagen ohne Nennung von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Nichtbestehen bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 7 BGB zudem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (Eintrittskarten).

13. Rechte des Kunden bei Mängeln der Kaufsache (Gewährleistung)

Kunden stehen beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren zu. Kunden haben bei Mängeln einer (Kauf-)Sache das Recht, Gewährleistungsrechte geltend zu machen - dies nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1
Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von OPM.

14.2
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

14.3
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, OPM einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.


14.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 14.2 und/oder 14.3 dieser AGB ist kauf mich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

15. Haftungsbestimmungen

15.1

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet OPM uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrl