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Bescheinigung elternzeit für arbeitgeber

Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss vom Arbeitnehmer nicht beantragt, sondern in schriftlicher Form spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber angezeigt werden.

Beispiel für den Beginn der Elternzeit am Geburtstermin:

  • Für die Mutter:
    Die Elternzeit beginnt erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist üblicherweise acht Wochen dauert, genügt die Anmeldung der Elternzeit nach der Geburt, spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist.
  • Für den Vater oder den anderen Elternteil:
    Die Anmeldung der Elternzeit ist sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erforderlich.

Beachten Sie folgende Fristen:

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:

  • Die Anmeldung von Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes ist spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erforderlich.
  • Elternzeit im Zeitraum vom 3. bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes muss spätestens dreizehn Wochen vor Beginn der Elternzeit gemeldet werden.

Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:

  • Die Anmeldung der Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes oder danach beginnt. Auch für die Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von sieben Wochen.

In dringenden Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Frühgeburten oder bei nicht rechtzeitig planbarer Adoptionspflege, können verkürzte Fristen gelten. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber empfehlenswert. Die konkreten Fristen in solchen Fällen hängen von den jeweiligen Umständen ab.

Wie wird die Elternzeit gemeldet?

Es ist keine Antragstellung nötig, sondern eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Hier finden Sie ein Musterformular zur Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber.

Hinweis:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anmeldung der Elternzeit zu bestätigen. Diese Bestätigung sollte den Zeitraum der Elternzeit und das Datum der Anmeldung enthalten.

Hinweis:

Bitte geben Sie den genauen Zeitraum der gewünschten Elternzeit an, möglichst mit Datum des Beginns und des Endes. Soll die Elternzeit am Geburtstermin beginnen, kann dies mit „ab Geburt' angegeben werden. Dabei sollte der errechnete Geburtstermin mitgeteilt werden.
Möglicherweise wird bei einer vorzeitigen Geburt die Anmeldefrist nicht eingehalten, doch liegen dann dringende Gründe für die verkürzte Frist vor.
Sollte die Geburt später erfolgen, beginnt die Elternzeit trotzdem erst mit der Geburt des Kindes, nicht bereits mit dem errechneten Geburtstermin. Denn erst mit der Geburt wird Elternzeit möglich. Wenn Sie vor der Geburt zu Hause bleiben möchten, können Sie beispielsweise Urlaub nehmen.

Kann die Anmeldung der Elternzeit nachträglich geändert werden?

Weitere Informationen zu möglichen Änderungen der Anmeldung finden Sie

Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes anmelden, müssen Sie verbindlich die gewünschten Zeiträume innerhalb der folgenden zwei Jahre angeben. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Thema „Bindungszeitraum'. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag des Kindes gibt es keinen solchen Bindungszeitraum.