HPV-Schutzimpfung: Die Rolle der Krankenkassen
Schutz für Minderjährige
Für weibliche und männliche Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren ist die Vorbeugung gegen HPV durch eine Impfung üblicherweise in der Leistung der gesetzlichen sowie zumeist auch der privaten Kostenträger abgedeckt.
Kostenübernahme für Erwachsene
In zahlreichen Situationen werden die Aufwendungen für die Schutzimpfung auch bei Damen und Herren, die das achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet haben, von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen.
Nehmen Sie direkten und persönlichen Kontakt zu Ihrer Versicherung auf
Oftmals erstattet die Krankenkasse auf individuelle Nachfrage die vollen Ausgaben. Es ist ratsam, sich direkt an die eigene Versicherung zu wenden.
Zur direkten Kontaktaufnahme mit Ihrer KrankenkasseKonsultieren Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt bezüglich der HPV-Impfung. Sie erhalten dort üblicherweise ein ärztliches Privatrezept für das Impfpräparat.
In der Apotheke besorgen und bezahlen Sie das benötigte Impfmittel.
Anschließend erfolgt die Impfung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Für die Rückerstattung der Kosten reichen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente bei Ihrer Versicherung ein:
- Die Rechnung für die ärztliche Behandlung
- Der Kassenbeleg für das erworbene Impfpräparat
- Das ausgestellte Rezept für den Impfstoff
- Ihre persönlichen Bankdaten
Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert (Stand 29. April 2025). Dennoch können wir keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, bei der zuständigen Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten für die Schutzimpfung im konkreten Einzelfall erstattet werden. Des Weiteren stammen die hier bereitgestellten Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen.
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres müssen die Kosten für jede Schutzimpfung zunächst selbst getragen werden, da dies keine obligatorische Leistung der Krankenkassen mehr darstellt. Die Ausgaben hierfür können, abhängig von den spezifischen Leistungen der Krankenkasse, nachträglich durch diese erstattet werden.
Personen, die gegen HPV geschützt sind, können sich selbst und ihre Mitmenschen vor den potenziellen Konsequenzen einer HPV-Infektion bewahren.