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Impressum kleingewerbe muster

Muster Impressum für Gewerbe / Gewerbetreibende (ohne Handelsregistereintrag)


Impressum auf Webseiten (© froxx / stock.adobe.com)
Gewerbetreibende und das Impressum

Unternehmer mit einer Onlinepräsenz benötigen ein Impressum, um ihren Kunden und Geschäftspartnern wichtige Daten über ihr Unternehmen zugänglich zu machen. Dies erleichtert einen schnellen und unkomplizierten Kontakt.

Ein umfassendes Impressum erzeugt Transparenz und Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern und hilft, mögliche Abmahnungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen zu vermeiden. Zur Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften empfiehlt sich die Verwendung eines kostenlosen Muster-Impressum.

Unser kostenloses Mustervorlage für das Impressum lässt sich Ihren Bedürfnissen anpassen. Damit stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und rechtliche Anforderungen erfüllt werden, und schützen sich vor Abmahnungen, und gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.

Muster Impressum für Gewerbe / Gewerbetreibende

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Ein Gewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag kann sein Impressum beispielsweise so gestalten:

Maximilian Mustermann
(ggf. geschäftliche Bezeichnung)
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Telefon: 0123/123456
Fax: 0123/123457

info@mustergewerbetreibender.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 123456789

Verantwortlicher für den Inhalt: Maximilian Mustermann (Adresse siehe oben) (1)

 

Definition des Gewerbetreibenden

Ein Gewerbetreibender ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe ausübt. Ein Gewerbe umfasst jede dauerhafte, eigenverantwortliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht von vornherein freiberuflich oder landwirtschaftlich ist.

Die Definition eines Gewerbetreibenden ergibt sich aus dem Gewerberecht, das auf Landesebene durch Gewerbeordnungen geregelt wird. Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde durchführen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. eine Zuverlässigkeitsprüfung.

Gewerbetreibende haben grundsätzlich Handlungsfreiheit, solange keine gesetzlichen Bestimmungen oder guten Sitten verletzt werden. Sie unterliegen jedoch bestimmten Pflichten, wie z. B. der Buchführungspflicht, der Gewerbesteuerpflicht und dem Arbeitsschutz.