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Landtagswahlen Niedersachsen Wahlzettel

Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Die Abfolge der politischen Parteien, Wählervereinigungen und individuellen Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten auf den Wahlzetteln bei Kommunalwahlen orientiert sich an § 29 Abs. 3-5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG). Demnach werden die ersten Wahlvorschlagsnummern an jene Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber vergeben, die seit der vergangenen Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge im Rat der Stadt präsent sind, und zwar gemäß der Reihenfolge der Stimmenanteile bei dieser Wahl. Daraufhin folgen die restlichen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber in alphabetischer Anordnung.

Die Wahlvorschlagsnummern sind im gesamten Wahlgebiet identisch, gelten also auch für die Stadtbezirksratswahlen. Wahlvorschlagsnummern der Parteien, Wählergruppen und Einzelvorschläge, für die im jeweiligen Gemeindewahlbereich oder Stadtbezirk keine Wahlvorschläge eingereicht wurden, werden auf dem Stimmzettel nicht aufgeführt.

Die Stimmzettel-Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge und der Landeswahlvorschläge der Parteien, für die eine Beteiligungsanzeige nicht zwingend erforderlich ist, ergibt sich aus der im § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) festgeschriebenen Reihenfolge:

  1. Parteien, die am Tag der Festlegung des Wahltages im Niedersächsischen Landtag durch gewählte Abgeordnete vertreten sind,
  2. Parteien, die am Tag der Festlegung des Wahltages im Bundestag durch im Land Niedersachsen gewählte Abgeordnete vertreten sind,
  3. Parteien, die bei der vorangegangenen Wahl zum Bundestag in Niedersachsen über 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wenn mehrere Parteien die Voraussetzung derselben Nummer erfüllen, so bestimmt sich die Reihenfolge

  • im Falle der Nummer 1 nach der Anzahl der Zweitstimmen, die diese Parteien bei der letzten Wahl zum Landtag erhalten haben,
  • im Falle der Nummern 2 und 3 nach der Anzahl der Zweitstimmen, die diese Parteien bei der letzten Bundestagswahl in Niedersachsen erhalten haben.

Die übrigen Parteien reihen sich jeweils in alphabetischer Reihenfolge an.

Die Wahlvorschlagsnummern der Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber orientieren sich nach den Nummern der vorschlagenden Partei, sofern vorhanden. Auf die Kandidaten der Parteien folgen die Einzelbewerber in alphabetischer Anordnung der Familiennamen.

Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Anzahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die verbleibenden Landeslisten schließen sich in alphabetischer Abfolge der Parteinamen an.

Die Anordnung der Kreiswahlvorschläge auf dem Stimmzettel orientiert sich an der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Andere Kreiswahlvorschläge reihen sich in alphabetischer Reihenfolge der Parteinamen oder der Kennwörter an.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln bemisst sich in den jeweiligen Ländern nach der Anzahl der Stimmen, welche die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag in dem entsprechenden Land erlangt haben.

Die verbleibenden Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.

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