Kosten für TÜV-Prüfungen bei KÜS
KÜS-Kfz-Prüfstelle Albstadt: Gebührenübersicht
Dieser Auszug stellt eine Auswahl der gängigsten Dienstleistungen aus unserer aktuellen Gebührenliste dar. Sämtliche angebotenen Services werden im Namen und auf Rechnung der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) erbracht.
Die angegebenen Preise beinhalten bereits die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer und gelten ab dem 1. Februar 2025.
Für detailliertere Preisinformationen zu weiteren Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer 07431 / 92 14 999 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Wichtiger Hinweis: Eine Überschreitung des Fälligkeitstermins für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate führt gemäß der Gebührenordnung (GebOst) zu einer Erhöhung der HU-Gebühr, wobei der Anteil für die Abgasmessung unberücksichtigt bleibt, um 20%.
Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen | |
| Hauptuntersuchung ohne die Teilprüfung der Abgasmessung | 101,00 € |
| wenn die Frist um über zwei Monate überschritten wurde | 121,20 € |
| Hauptuntersuchung inklusive der Teilprüfung der Abgasmessung | 158,00 € |
Schwere Lastkraftwagen, Wohnmobile und Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen | |
| Hauptuntersuchung ohne die Teilprüfung der Abgasmessung | 110,00 € |
| Hauptuntersuchung inklusive der Teilprüfung der Abgasmessung | 193,00 € |
Gasprüfungen nach G607 für Wohnwagen und Reisemobile | |
| Einfache Prüfung (bei nur einem Gasgerät) | 40,00 € |
| Standardprüfung (drei Geräte, falls ein Prüfbuch vorhanden ist) | 60,00 € |
Anhänger | |
| ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg | 43,00 € |
| falls die Frist um mehr als zwei Monate überschritten wurde | 51,60 € |
| gebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg | 63,00 € |
| bei einer Überschreitung der Frist um mehr als zwei Monate | 75,60 € |
Krafträder | |
| Hauptuntersuchung (bei Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989) | 63,00 € |
| Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung (bei Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989) | 89,00 € |
Traktoren mit land- oder forstwirtschaftlicher Zulassung | |
| Hauptuntersuchung bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h | 63,00 € |
| wenn die Frist um über zwei Monate überschritten wurde | 75,60 € |
Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) | |
| Änderungsabnahme für Krafträder ab einem Preis von | 50,00 € |
| Änderungsabnahme für Personenkraftwagen ab einem Preis von | 64,00 € |
| für jede zusätzliche Viertelstunde Zeitaufwand berechnen wir | 24,50 € |
Einzelgutachten gemäß § 19 Absatz 2 und § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) | |
| Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands. | |