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Antragstellung für Hauswasseranschlüsse

Die zielgerichtete Konzeption von Gebäudeanschlüssen: Wesentliche Aspekte und Bezugsquellen für Unterstützung

Inhalt

Elektrizität, Wasser, Erdgas, Kommunikation und Datennetzwerke - haben Sie sämtliche Versorgungszugänge für Ihr künftiges Eigenheim bedacht? Es ist äußerst wahrscheinlich, dass Sie diesbezüglich bereits informiert wurden, da Sie sich für die akkurate Planung und eine prompte Antragstellung ausreichend Zeit nehmen sollten. Damit Ihr Traumhaus nicht ohne Beleuchtung und ohne fließendes Wasser verbleibt, haben wir im Nachfolgenden alle relevanten Informationen zur Gestaltung von Gebäudeanschlüssen für Sie aufbereitet.

Die Kernpunkte auf einen Blick

  • Reichen Sie die benötigten Anträge für Hausanschlüsse bereits während der Bauphase beim jeweiligen Versorgungsdienstleister beziehungsweise bei der zuständigen Kommunalverwaltung ein.
  • Für eine fachgerechte Installation und eine gesicherte Einrichtung der Anschlüsse sowie für notwendige Wartungseinsätze durch qualifiziertes Fachpersonal bieten sich separate Hausanschlussräume an.
  • Die Gebühren für Gebäudeanschlüsse divergieren je nach Lage des Baugrundstücks und regionalen Tarifen, auch die Preise der diversen Anbieter weichen voneinander ab.

Welche Versorgungsanschlüsse sind für neu errichtete Bauwerke vonnöten?

Die anfängliche Versorgung eines Neubaus mit Elektrizität und Wasser wird während der Errichtungsphase üblicherweise mittels eines Baustrom- beziehungsweise Bauwasserkastens über die ausführenden Gewerke, also jene Handwerks- und Baubetriebe, die Sie während der Bauausführung unterstützen, bewerkstelligt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Organisation des Baustroms in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Das hierfür erforderliche Gesuch ist dann beim örtlichen Netzbetreiber einzureichen. Nach finaler Fertigstellung des Gebäudes werden die temporären Baustrom- und Bauwasserversorgungen demontiert, wodurch Ihr privates Anwesen zunächst ohne permanente Strom- und Wasserzufuhr verbleibt. Die fristgerechte Abmeldung dieser Services sollte optimalerweise etliche Wochen vor Abschluss der letzten Arbeiten veranlasst werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Beantragung der dauerhaften und unerlässlichen Gebäudeanschlüsse unabdingbar:

  • Anbindung an das Elektrizitätsversorgungsnetz
  • Wasserzufuhr über die regionalen Wasserwerke
  • Anschluss an das Erdgasnetz
  • Leitung zur Grundstücksentwässerung (zum Beispiel für Niederschlagswasser)
  • Eingliederung in das öffentliche Kanalisationssystem für Abwasser
  • Kabelgebundene Zugänge für Telekommunikation, Fernsehen und globale Netzwerke

Ein wichtiger Hinweis: Eine frühzeitige Antragstellung für Gebäudeanschlüsse ist von Vorteil, damit Ihr Haus rechtzeitig an das Elektrizitäts- und Wassernetz angeschlossen werden kann. Obwohl die eigentliche Verlegung von Hausanschlüssen meist nur wenige Tage in Anspruch nimmt, können von der Einreichung des Antrags bis zur finalen Installation der Anschlüsse mehrere Monate vergehen.

Welche Gesichtspunkte sollten Bauherren bei der Konzeption von Gebäudeanschlüssen berücksichtigen?

Beim Errichten eines neuen Wohngebäudes ist es unerlässlich, die notwendigen Versorgungsleitungen für Elektrizität, Wasser, Gas, Telefon, Internet und Fernsehübertragung schon während der initialen Projektierungsphase der Immobilie zu berücksichtigen. Dabei kommt nicht nur der Art der benötigten Anbindungen eine erhebliche Bedeutung zu, sondern ebenso dem präzisen Standort, an welchem deren Installation erfolgen soll.

Zur Gewährleistung einer fachgerechten und sicheren Installation empfiehlt sich die Einrichtung eines dedizierten Hausanschlussraumes, der mitunter auch als Hauswirtschafts- oder Technikkammer bezeichnet wird. Ein zusätzlicher Vorzug dieses Raumes ist die stets gewährleistete Zugänglichkeit für technisches Fachpersonal, sowohl für regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen als auch zur Behebung von Störungen an den Verbindungsstellen.

Zumeist sind die Räumlichkeiten für Hausanschlüsse oder Technikbereiche im Untergeschoss eines Bauwerks lokalisiert. Was jedoch ist der Fall, wenn das betreffende private Wohngebäude über keine Unterkellerung verfügt?

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen muss ein Hausanschlussraum entweder universell zugänglich sein oder direkt von außerhalb betreten werden können; zudem darf er keinesfalls als Korridor zu weiteren Räumlichkeiten fungieren. Folglich ist es denkbar, einen Anschlussraum entweder im Kellergeschoss, im Treppenhausbereich oder in einem Anbau, der mittels eines separaten Seitenzugangs erschlossen ist, einzurichten. Jedoch ist es von essenzieller Bedeutung, dass dieser Bereich an der äußeren Gebäudewand positioniert ist, dort, wo die Hauptanschlussleitungen in das Objekt eintreten.

Es ist von Bedeutung zu erkennen: Bei Bauobjekten ohne Kellergeschoss wird häufig eine Mehrfachhauseinführung (MFHE), auch bekannt als Mehrspartenhauseinführung, installiert. Die erforderlichen Verbindungen werden hierbei durch die Fundamentplatte geleitet und anschließend an die internen Elektrizitätsnetze des Gebäudes angeschlossen. Die Implementierung von Mehrfachhauseinführungen (MFHE) in Gebäuden mit Unterkellerung ist gleichermaßen realisierbar, geht allerdings mit einem erhöhten Konstruktionsaufwand einher.

Wer trägt die Verantwortung für die Installation der Gebäudeanschlüsse?

Die Verantwortlichkeiten für die Einrichtung und die erste Inbetriebnahme der Gebäudeanschlüsse verteilen sich, abhängig von der jeweiligen Anschlussart, auf diverse Dienstleistungsunternehmen. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen eine Übersicht, welche Instanz für die Verlegung der einzelnen Hausanschlüsse verantwortlich zeichnet:

Anbindung an das Elektrizitätsnetz

Die Zuständigkeit hierfür obliegt dem örtlichen Energieversorgungsnetzbetreiber. In der heutigen Zeit wird das Gesuch für die Stromversorgung in der Regel digital über ein Online-Formular auf der entsprechenden Webpräsenz des Anbieters eingereicht. Nach erfolgreicher Bewilligung des Gesuchs ist für die Installation des elektrischen Anschlusses (inklusive Steckvorrichtungen etc.) ein qualifiziertes Elektrofachunternehmen zu mandatieren. Sollten Sie die Elektrizität nicht direkt vom Netzbetreiber beziehen wollen, steht es Ihnen frei, einen alternativen Stromlieferanten zu recherchieren und den entsprechenden Liefervertrag zu kontrahieren. Anschließend ist dem Netzbetreiber der präferierte Termin für den Beginn der Energiebelieferung mitzuteilen.

Anbindung an das Wassernetz

Ein Anschluss an das Wassernetz, komplettiert durch einen Wasserzähler, ist für die präzise Ermittlung des Wasserverbrauchs unabdingbar. Das Gesuch für die Verbindung mit der Trinkwasserversorgungsleitung ist bei der hierfür zuständigen Kommune einzureichen. Sollte es sich um eine erstmalige Anbindung handeln, ist es ebenso erforderlich, die lokale Wasserversorgungsanstalt darüber zu informieren. Die Installation eines Wasseranschlusses wird von einem spezialisierten Sanitär- und Heizungsbauunternehmen vorgenommen. Von Bedeutung ist: Für die Abwasserentsorgung trägt der Abwasserzweckverband der betreffenden Gemeinde die Verantwortung. Für diese separate Leitung ist ein eigenständiger Antrag, losgelöst von dem der Trinkwasserleitung, zu stellen.

Zugang zum Erdgasnetz

Angesichts der Tatsache, dass nicht alle Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland an das Erdgasnetz angebunden sind, ist es unerlässlich, vorab zu evaluieren, ob ein Gasanschluss in Ihrem Gebäude realisierbar ist. Hierfür dienen entweder der lokale Energielieferant oder die zuständige Baubehörde als erste Kontaktpunkte. Falls eine Anbindung an das Gasversorgungsnetz technisch umsetzbar (und von Ihnen präferiert) ist, kann die Beantragung direkt beim Energieversorger erfolgen, welcher zeitgleich die Installation der Anschlussleitung ausführt. Die Wahl des geeigneten Gaslieferanten obliegt dabei gänzlich Ihnen. Die Entscheidung für Erdgas ist primär von Ihren persönlichen Vorlieben abhängig. Möglicherweise beabsichtigen Sie, diese Option zur Gebäudeheizung oder zum Kochen zu nutzen. Selbstverständlich existieren auch alternative Beheizungsmethoden, beispielsweise die Nutzung von Pellets.

Telekommunikationsanschluss

Die Beantragung des Telefonanschlusses ist ausschließlich bei der Deutschen Telekom AG möglich. Es ist ratsam, bereits in der Bauphase zu evaluieren, ob die Telefonverkabelung erdverlegt, als Freileitung oder innerhalb des Gebäudes installiert werden soll. Nach erfolgter Installation des Telefonanschlusses steht es Ihnen frei, bei Bedarf den Dienstleister zu wechseln. Das Navigieren im World Wide Web ist sowohl mit als auch ohne bestehenden Telefonanschluss realisierbar. Einen passenden Anbieter für den Internetzugang finden Sie bequem im Internet, wo Sie direkt die Anbindung an das Datennetz beantragen können. Erkundigen Sie sich in diesem Kontext auch, ob und auf welche Weise Sie den Empfang von Fernsehprogrammen realisieren möchten. Auch in diesem Bereich stehen Ihnen diverse Optionen zur Disposition: über Satellit, Kabelnetz, den terrestrischen Digitalstandard DVB-T oder via Internet.

Es ist von wesentlicher Bedeutung zu berücksichtigen: Für die Antragstellung der Gebäudeanschlüsse für Elektrizität, Wasser, Gas, Telefonie und Internet sind der Situationsplan mit der entsprechenden Flurstücksnummer sowie der Geschossplan, inklusive des Kellergrundrisses, erforderlich. Des Weiteren ist eine detaillierte Darstellung des vorgesehenen Hausanschlussraumes den Antragsunterlagen beizufügen.

Resümee: Eine vorausschauende Konzeption von Gebäudeanschlüssen vermeidet Unannehmlichkeiten und reduziert Ausgaben

Die akkurate Planung der Gebäudeanschlüsse im Rahmen von Neubauvorhaben erweist sich als äußerst empfehlenswert. Zum einen müssen spezifische Vorgaben erfüllt werden, beispielsweise hinsichtlich der Anbindung an das Erdgasnetz. Zum anderen ist es denkbar, dass mehrere Wochen bis Monate verstreichen, ehe die eingereichten Gesuche bewilligt werden und die Elektrizitäts-, Wasser-, Gas-, Telefon- und Internetanschlüsse installiert werden können. Um eine zielgerichtete und effiziente Planung der Gebäudeanschlüsse zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die erforderlichen Gesuche bereits im Verlauf der Bautätigkeiten einzureichen. Ferner ist ein Vergleich der Tarife verschiedener Dienstleister von Vorteil, da die finanziellen Aufwendungen erheblich variieren können. Somit führt eine vorausschauende Konzeption der Gebäudeanschlüsse nicht allein zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten, sondern auch zu einer signifikanten Kostenersparnis.