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Antrag auf eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Herzlich willkommen auf den Webseiten des Auswärtigen Dienstes

Deutsche Strafregisterauskunft

Jede Person, die das vierzehnte Lebensjahr erreicht hat, erhält auf Ersuchen eine polizeiliche Strafregisterbescheinigung für persönliche Zwecke (private Bescheinigung) oder eine Strafregisterbescheinigung zur Einreichung bei einer deutschen Behörde (behördliche Bescheinigung).

Falls die betreffende Person über einen gesetzlichen Vertreter verfügt, ist auch dieser zum Einreichen eines Antrags berechtigt. Wenn die betroffene Person handlungsunfähig ist, kann lediglich ihr gesetzlicher Vertreter einen Antrag stellen.

Der schriftlich einzureichende Antrag muss an folgende Adresse gesendet werden:

Bundesamt für Justiz
Referat IV 21 / IR
53094 Bonn

Der Antragsteller hat seine Identität sowie - falls er als gesetzlicher Vertreter handelt - seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person, selbst einen Rechtsanwalt, ist für die betroffene Person und ihren gesetzlichen Vertreter bei der Antragstellung nicht gestattet. Das Gesuch muss die vollständigen persönlichen Daten des Betroffenen beinhalten und von ihm persönlich unterzeichnet sein. Zusätzlich muss die Anschrift für die Zusendung der Bescheinigung angegeben werden.

Die persönlichen Daten und die Unterschrift bedürfen einer amtlichen Beglaubigung. Eine solche offizielle Bestätigung kann von einer deutschen Auslandsmission in der Türkei oder von einer ausländischen Behörde oder einem Notar ausgestellt werden. Für einen persönlichen Besuch bei den Auslandsvertretungen reservieren Sie bitte hier einen Termin: Terminvereinbarung

Information

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Apostille gemeinsam mit der Strafregisterbescheinigung beantragt werden kann, wobei für die Apostille das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig ist. Bevor Sie den Antrag an das Bundesamt für Justiz absenden, beantragen Sie unbedingt zuerst die Apostille online beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Zahlen Sie anschließend die im BfAA anfallenden Gebühren und stellen Sie erst dann den Antrag auf die Strafregisterbescheinigung beim Bundesamt für Justiz unter Angabe der im BfAA generierten Antragsnummer.

Strafregisterauszug aus der Türkei

Auch als Ausländer haben Sie die Möglichkeit, ein türkisches Führungszeugnis (Adli Sicil Kaydı) zu erhalten. Dieses wird von der Generalstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet Başsavcılığı) im Justizpalast der jeweiligen Provinzhauptstadt (Adliye Sarayı) ausgestellt.

Weitere Details sowie das aktuelle Antragsformular sind auf der Webseite des Bundesjustizamtes verfügbar

Alle in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen basieren auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments. Es kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden, insbesondere angesichts möglicher zwischenzeitlicher Änderungen.