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Vorübergehende Kfz-Abmeldung

Temporäre oder finale Kfz-Stilllegung

Sie beabsichtigen, Ihr Automobil abzumelden? Hierfür können diverse Motive ausschlaggebend sein. Möglicherweise beschaffen Sie sich ein neues Fahrzeug, benötigen den momentanen Pkw für längere Zeit nicht oder müssen es aufgrund von Verschleiß veräußern. Eine zeitweilige Kfz-Stilllegung, wie sie einst möglich war, existiert gegenwärtig jedoch nicht mehr. Sie müssen eine sogenannte Außerbetriebsetzung bei einer Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen. Die endgültige Stilllegung gibt es im Gegensatz dazu weiterhin - allerdings nur im Falle der Verwertung. Auf dieser Seite finden Sie alle erforderlichen Details zum Ablauf.

Außerbetriebsetzung (früher: vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung)

Durch das In-Kraft-Treten des neuen Zulassungsrechts am ersten März 2007 wurde die Differenzierung zwischen temporärer und definitiver Kfz-Stilllegung annulliert. Wenn Sie Ihren Wagen abmelden, müssen Sie sich demzufolge nicht länger für eine der beiden Optionen entscheiden.

Die Abmeldung bewirkt heutzutage im Regelfall eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs für sieben Jahre, innerhalb derer es durch Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung jederzeit wieder angemeldet werden kann. Nur wenn Sie bereits wissen, dass eine erneute Inbetriebnahme innerhalb der Frist ausgeschlossen ist, können Sie eine finale Außerbetriebsetzung erwirken. Dies ist ausschließlich im Fall einer Verschrottung denkbar. Die Zulassungsstelle fordert von Ihnen in diesem Szenario die Vorlage eines Verwertungsnachweises. Diesen bekommen Sie exklusiv von zertifizierten Kfz-Entsorgungsfirmen.

Fahrzeug unkompliziert online abmelden

Sie können Ihr Kfz heutzutage auch ohne Gang zur Behörde bequem online abmelden. Dies gilt sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Motorräder, LKW, Anhänger und sämtliche anderen Fahrzeugtypen. Verwenden Sie hierfür unkompliziert unseren Kfz-Abmeldeservice. Nach Eingabe Ihres Kennzeichens werden Sie durch den Abmeldeprozess geführt und erhalten am Ende eine digitale Abmeldebestätigung.

Kfz final stilllegen: Diese Dokumente benötigen Sie

Haben Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen und möchten das Kfz endgültig außer Betrieb nehmen, besuchen Sie mit folgenden Unterlagen eine Kfz-Zulassungsstelle:

Die Abmeldung beim Finanzamt und der Kfz-Versicherung erfolgt bei diesem Vorgang automatisch.

Hinweis: Die Außerbetriebsetzung können Sie bei jeder beliebigen deutschen Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Für Fahrzeuge, die nicht aus dem betreffenden Landkreis stammen, verlangen die Behörden jedoch meist eine etwas höhere Gebühr.