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Grüner Nachweis für Lkw-Versicherungen

Grüne Karte: Nachweis der Kfz-Versicherung im Ausland

Was verbirgt sich hinter der Grünen Versicherungskarte und weshalb ist sie erforderlich?

Im offiziellen Sprachgebrauch wird die Grüne Karte als „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr' bezeichnet. Sie fungiert auf Auslandsreisen als Bestätigung, dass das Kraftfahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Bestimmte Nationen fordern bei der Einreise sogar die Vorlage dieser internationalen Versicherungspolice, weshalb sie bei Fahrten ins Ausland unverzichtbar mitgeführt werden sollte. Im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland erleichtert sie die Schadensregulierung erheblich, da sie essenzielle Details zum Fahrzeughalter und dessen Versicherer enthält.

Woher erhalte ich die Grüne Karte?

Die Ausstellung der Grünen Karte obliegt der jeweiligen Kfz-Versicherungsgesellschaft. Lange Zeit war die Gültigkeit der Versicherungspolice an den Druck auf grünem Papier gebunden, was ihr den Namen verlieh. Üblicherweise fertigte die Kfz-Versicherung die internationalen Versicherungskarten an und sandte sie per Post zu. Lediglich Kunden mit Farbdruckern hatten die Möglichkeit, die internationale Versicherungskarte selbst zu generieren.

Welche Kosten sind mit der Grünen Versicherungskarte verbunden?

Die Vorlage des Versicherungsschutzes mittels der Grünen Versicherungskarte ist kostenfrei.

Besonderheiten für Großbritannien

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) ist es für europäische Fahrzeugführer nicht mehr obligatorisch, eine Versicherungskarte bei der Einfuhr nach Großbritannien mitzuführen. Hier greift ebenfalls das sogenannte Kennzeichenabkommen.

In welchen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte erforderlich?

In zahlreichen Ländern schätzen die Polizeibehörden bei Verkehrsunfällen das Vorhandensein der Grünen Karte, da sie sämtliche relevanten Informationen bündelt und den Versicherungsschutz des Fahrzeugs zweifelsfrei belegt. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (darunter fallen die Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, Liechtenstein) und des Weiteren in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und der Schweiz ist die Vorlage der Grünen Versicherungskarte bei der Einreise nicht mehr obligatorisch. Für diese europäischen Nationen gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen, was bedeutet, dass das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen des Wagens als Nachweis der Versicherung anerkannt wird.

Jedoch gibt es weiterhin Nationen, in die eine Einreise ausschließlich mit einer gültigen Versicherungskarte gestattet ist. Hierzu gehören unter anderem folgende Territorien:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Kann meine Kfz-Versicherung bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausschließen?

Prinzipiell erstreckt sich der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtpolice auf sämtliche Länder, die das Kennzeichen-Abkommen ratifiziert haben. Dies schließt alle EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz ein. Diese Länder können keinesfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich anderer Staaten, die dem Grüne-Karte-System angehören, beispielsweise die Türkei, ist dies von der individuellen Versicherungsvereinbarung abhängig. Hierbei ist ein Blick auf die Grüne Versicherungskarte aufschlussreich: Wenn ein Länderkürzel durchgestrichen ist, entfällt der Versicherungsschutz in diesem spezifischen Land. In einem solchen Fall ist es notwendig, vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung für das Fahrzeug abzuschließen.

Meldung eines Unfalls beim Deutschen Büro Grüne Karte

Fahrzeughalter, die in Deutschland in einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt waren, haben die Möglichkeit, über das Online-Formular des Deutschen Büros Grüne Karte den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland zu ermitteln.

Was gilt in Ländern, die auf der Grünen Karte nicht aufgeführt oder durchgestrichen sind?

Falls ein Land auf der Grünen Karte weder verzeichnet ist noch dort durchgestrichen wurde, bedarf es beim Grenzübertritt einer sogenannten Grenzversicherung für das betreffende Fahrzeug.

Ist es möglich, die Grüne Versicherungskarte auch digital vorzulegen, beispielsweise auf meinem Smartphone?

Nein. Die Grüne Karte wird als Nachweis der Versicherung im Ausland ausschließlich in physischer Papierform akzeptiert.

Welche Gültigkeitsdauer hat eine Grüne Versicherungskarte?

Ähnlich wie bei einem Personalausweis ist das Verfallsdatum direkt auf der Karte vermerkt. Grundsätzlich beträgt die Gültigkeit der Karte drei Jahre, bei einigen Versicherern erstreckt sie sich jedoch auf fünf Jahre.

Warum wird die Grüne Karte nunmehr auf weißem Papier ausgestellt?

Seit dem Jahr 1965 erfolgte der Druck der Karte auf grünem Papier. Ab Juli 2020 ist dieses spezielle grüne Papier nicht mehr zwingend erforderlich; ein Ausdruck auf herkömmlichem weißem Papier wird ebenfalls als gültiger Nachweis anerkannt. Seit Januar 2021 werden die Karten von den Kfz-Versicherern sogar ausschließlich mit weißem Hintergrund ausgegeben. Der Vorzug der weißen Farbgebung liegt darin, dass Autofahrer ihre internationale Versicherungskarte nun auch bequem per E-Mail erhalten und sie anschließend problemlos zu Hause selbst ausdrucken können. Dieser Prozess ist somit sowohl praktischer als auch zeitsparender.