Pflegeunterstützungsgeld AOK Baden-Württemberg
Pflegeunterstützungsgeld
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Was genau ist Pflegeunterstützungsgeld?
Die Pflegeversicherung der AOK Sachsen-Anhalt begleicht pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld an Erwerbstätige, falls Sie kurzfristig die Versorgung eines Familienangehörigen organisieren oder selbst gewährleisten müssen.
In welchem Umfang übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt diese Leistung?
Falls Sie kurzfristig die Betreuung eines Angehörigen organisieren müssen, können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit bis zu 10 Tage fernbleiben.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem Verdienst. Diese beträgt:
- 90 % des effektiv ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beziehungsweise
- 100 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (mit Einmalzahlung in den letzten zwölf Monaten)
Das Pflegeunterstützungsgeld wird generell von der Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen beglichen.
Einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben Sie, sofern Sie Arbeitnehmer sind und wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Freistellung die Vergütung nicht fortzahlt. Für Selbstständige und Beamte sowie Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld, welche keiner Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen, besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Wie kann ich die Leistung beantragen?
Den Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld können Sie ganz unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Dokumente unmittelbar an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterzeichnen entfällt somit.
Zusätzlich benötigt die Pflegekasse vom Arzt Ihres nahen Angehörigen eine Bestätigung, die die akute Pflegesituation belegt. Des Weiteren ist eine Gehaltsbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber vonnöten. Das Formular dafür erhalten Sie von der Pflegekasse.
Die Pflegekasse zahlt Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld, sobald alle erforderlichen Unterlagen (Antrag, ärztliches Attest des nahen Angehörigen und Gehaltsbescheinigung Ihres Arbeitgebers) vorliegen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Leistung
Wussten Sie bereits, dass…
- Sie sich bis zu zehn Tage von der Arbeit befreien lassen können, wenn Sie kurzfristig die Betreuung eines Angehörigen organisieren?
- Sie von der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnausgleich erhalten?
- unsere Pflegeberater Ihnen gern behilflich sind bei der Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld?
Gut zu wissen
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Mittels eines Hausnotrufsystems können Sie in einem Notfall durch einen Knopfdruck selbständig Hilfe anfordern. Wir übernehmen die Kosten.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern es Pflegebedürftigen, zu Hause ein selbstständiges Leben zu führen. Wir übernehmen die Kosten.
Kombinationsleistung
Mit der Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander verbinden. Das gilt ab Pflegegrad 2.
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