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Sitzerhöhung Auto Gesetz

Die Sitzerhöhung im Auto: ab wann ist sie für Kinder obligatorisch?

FAQ: Das Wichtigste zur Sitzerhöhung kurz und bündig

Ab wann ist eine Kindersitzerhöhung im PKW zulässig?

Je nach Größe respektive Gewicht des Kindes, bieten Hersteller Sitzerhöhungen bereits ab 15 kg Körpergewicht an. Die neuere, seit 2023 gültige Norm, definiert eine Körpergröße von 125 cm und mindestens ein Gewicht von 22 kg.

Ist die Sitzerhöhung ein Kindersitz?

Bei einer Sitzerhöhung handelt es sich um eine Art Kindersitz, der von größeren Kindern gebraucht wird. Obschon ein richtiger Kindersitz nicht mehr vonnöten ist, muss zur Sicherheit mithilfe einer Sitzerhöhung der noch fehlende Größenausgleich realisiert werden.

Ab wann ist mit Sitzerhöhung vorne sitzen gestattet?

Grundsätzlich ist der Platz im Wagen für die Sitzerhöhung, und ab welchem Alter Kinder auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet also: egal ob Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen: solange die adäquate Sicherheitsmaßnahme getroffen wurde, dürfen Kids auch auf dem Vordersitz sitzen.

Bei falscher Kindersitz-Nutzung droht ein Bußgeld

Welche Sitzerhöhung das Alter oder die Größe bestimmt. Werden Kinder ohne adäquaten Kindersitz im Auto befördert, startet die Höhe des Bußgelds bei 30 Euro. Handelt es sich dabei um mehrere Kinder, erhöht sich der Betrag auf 35 Euro. Sind die Kinder zusätzlich nicht durch den Gurt abgesichert, schreibt der Bußgeldkatalog eine Sanktion von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Ebenso erhöht sich dieser Betrag auf 70 Euro, wenn mehrere Kinder im Wagen nicht angeschnallt respektive ohne jedwede Sicherung mitfahren.

Einen Überblick liefert die Bußgeldtabelle:

Verstoß Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e)Lohnt ein Einspruch?
1 Kind ohne (entsprechenden) Kindersitz im Auto befördert30 Euroeher nicht
Mehrere Kinder ohne (entsprechenden) Kindersitz im Auto befördert35 Euroeher nicht
1 Kind ohne jegliche Sicherung im Auto befördert60 Euro1Hier prüfen
Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto befördert70 Euro1Hier prüfen
Rückwärtsgerichteter Kindersitz auf Beifahrersitz, Airbag aktiv25 Euroeher nicht
Fehlendes Hinweisschild/-aufkleber auf Kindersitz5 Euroeher nicht

Sitzerhöhung: Ab wann bestimmt die EU-Norm

Die Kinder werden größer, haben keine Lust mehr auf den Kindersitz. Wann dürfen Kinder auf eine Sitzerhöhung umsteigen? Trotzdem gilt für Sie als Eltern, die Kindersitzpflicht einzuhalten und Kinder bis zwölf Jahre oder einer Größe von 150cm im PKW zusätzlich zum Gurt zu sichern. Da ist die Frage, in welchem Alter ein Kind zumindest schonmal auf die Sitzerhöhung wechseln darf, nicht weit. Dabei geht es jedoch nicht ums Alter, sondern die Größe. Es gibt unterschiedliche Arten von Kindersitzerhöhungen und bei unpassender Sitzerhöhung droht ein Bußgeld.

Die 2013 europaweit eingeführte i-Size Norm oder auch UN ECE Reg. 129 regelt seither die Sicherheitskriterien für Kindersitze. Aufgrund der Größe Ihres Kindes wird hier festgelegt, welche Sitzerhöhung angemessen ist, und ab wann sie erlaubt ist.

Die neue Norm gliedert sich in 6 verschiedene Kategorien

  • Klasse Q0: Bis 60 cm
  • Klasse Q1: 60-75 cm
  • Klasse Q2: 75-87 cm
  • Klasse Q3: 87-105 cm
  • Klasse Q4: 105-125 cm
  • Klasse Q10: ab 125 cm

Im September 2023 hat die i-Size Norm letztendlich die zuvor gültige UN ECE Reg. 44 abgelöst, die sich noch auf das Gewicht von Kindern stützte. Seit dem vergangenen Jahr dürfen in Europa nur noch Kindersitze vertrieben werden, die der neueren und strengeren Norm folgen.

Der Unterschied zur alten Norm

Die Nutzung der älteren Modelle ist dennoch weiterhin gestattet. Sind Sie daher noch im Besitz einer Sitzerhöhung der älteren Reg. 44 Norm, gelten folgende Gewichtsgruppen:

  • Gruppe 0: Geburt bis 10 kg
  • Gruppe 0+: Geburt bis 13 kg
  • Gruppe 1: 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2: 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3: 22 bis 36 kg

Wie groß muss also ein Kind für eine Sitzerhöhung sein? Die i-Size Norm schreibt bei der Nutzung von Sitzerhöhungen nicht bloß eine Körpergröße von 125 cm vor, sondern in diesem Fall zusätzlich ein Mindestgewicht von 22 kg.

Bei der Reg. 44 Norm wurden von den Herstellern auch schon innerhalb der Gewichtsgruppen 2 und 3 Sitzerhöhungen angeboten. Das heißt, bei Modellen aus der bis September 2023 geltenden Norm gibt es Sitzerhöhungen bereits ab einem Gewicht von 15 kg.

Die Frage, was für ein Kindersitz ab vier Jahren geeignet wäre, kann pauschal nicht beantwortet werden. Größe oder Gewicht des Kindes definieren die Art des Kindersitzes respektive ob bloß noch die Sitzerhöhung (und ab wann) im Wagen genügt.

Sitzerhöhung: Ab wann sie ohne Rückenlehne erlaubt ist, hängt ausschließlich von der Mindestgröße ab: diese liegt bei 125cm. Erst ab dem Erreichen dieses Maßes fallen Kinder in die dazugehörige Größenklasse Q10.

Die verschiedenen Typen von Sitzerhöhungen und ab wann

Während ein Baby anfangs in einer Babyschale in Autos am sichersten aufgehoben ist, können Kleinkinder im Kindersitz untergebracht werden. In beiden Fällen ist die Gurtführung im Sitz integriert. Der Anschnallgurt im Fahrzeug fixiert den Sitz lediglich an seinem Platz. Erreichen die Kinder eine gewisse Größe, entscheidet diese über eine angebrachte Sitzerhöhung und ab wann die Sprösslinge auf eine solche umsteigen können. Dabei gibt es drei unterschiedliche Typen.

Eine Vorrichtung mit Rückenlehne stellt die erste Stufe dar. Hierbei werden Hals und Kopf des Kindes durch die seitlich angebrachten Stützen gesichert und somit bei einem Unfall geschützt. Die nächsten beiden Stufen sind zunächst eine Version mit integrierter Gurtführung beziehungsweise eine einfache Erhöhung. Die Sitzerhöhung mit Gurtführung stellt sicher, dass der Gurt von seitlichen Armlehnen in der korrekten Position gehalten wird. Die simple Sitzerhöhung garantiert nur noch die Erhöhung der Sitzposition des Kindes und dadurch die Sicherung durch den Sicherheitsgurt. Obendrein beinhaltet diese Variante aber keine zusätzlichen Schutzvorkehrungen mehr.

Der Airbag und die Mitfahrt auf dem Beifahrersitz

Ob die Sitzerhöhung und ab wann sie auf dem Beifahrersitz platziert werden darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Ist eine Sicherheitsvorkehrung getroffen, die der Körpergröße des Kindes entspricht, darf diese auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden. Besondere Achtsamkeit ist aber bei einer Babyschale (Maxi-Cosi) geboten.

Die Markierung auf dem Airbag des Beifahrersitzes soll bei der Mitnahme eines Babys in der Babyschale warnen. Von Bedeutung ist, bei einer nach hinten ausgerichteten Sitzrichtung des Kindes, den Airbag zu deaktivieren. Kommt der Fahrer oder die Fahrerin dieser Aufgabe nicht nach, wird ein Betrag von 25 Euro fällig. Fehlt ein entsprechender Hinweisaufkleber auf dem Kindersitz, kommen 5 Euro hinzu.

Diese Ausnahmen gibt es

Ob der Umstieg auf eine Sitzerhöhung möglich ist, ab wann sie erlaubt ist und welche Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorgaben anfallen, bestimmt die EU-Norm. In der StVO sind gesetzlich einige Ausnahmen festgehalten. Fahrzeuge, in denen keine Pflicht besteht, eine Sitzerhöhung zu verwenden, sind beispielsweise Busse des öffentlichen Nahverkehrs oder Taxen. Die StVO schreibt hierzu explizit in §21 Personenbeförderung vor:

„Abweichend von Satz 1 […]

1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

3. ist    a) beim Verkehr mit Taxen […]'

Das heißt also, eine Ausnahme besteht ebenfalls, wenn im Auto durch die Verwendung eines Kindersitzes oder einer Sitzerhöhung nicht für alle Mitfahrenden genug Platz vorhanden ist. In diesem Fall dürfen Kinder ab vier Jahren nur durch einen Gurt gesichert im Auto mitfahren. Das gilt ebenso, sollte eine ordnungsgemäße Befestigung der Sitzerhöhung nicht realisierbar sein.

Weitere Infos zur Sitzerhöhung und ab wann sie erlaubt ist

Das und alles weitere zur Kindersitzpflicht, wird Ihnen in diesem Video erklärt:

Über den Autor

Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt informiert Verbraucher auf bussgeldkatalog.net zu wichtigen Themen rund um das Verkehrsrecht. Seine Zulassung erhielt er 2013, nachdem er ein Jura-Studium in Rostock sowie sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen erfolgreich absolvierte.

Bildnachweise

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