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Auskunft über Betreibungen in der Stadt Zürich

Inspektorat für Schuldbetreibungen, Kanton Zürich

Voraussetzungen und Vorgehensweise
Jede Individuum, das ein berechtigtes Interesse darlegt, hat die Möglichkeit, die Unterlagen und Verzeichnisse der zuständigen Schuldenregulierungs- und Konkursämter einzusehen und davon entsprechende Auszüge zu erhalten. Wenn Informationen aus dem Register der Verlustscheine des Betreibungsamtes angefordert werden, erstreckt sich die Auskunft über bestehende Verlustscheine auf einen Zeitraum von zwanzig Jahren rückwirkend, da gemäß Artikel 149a Absatz 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) die durch einen Verlustschein bestätigte Forderung erst zwanzig Jahre nach dessen Ausstellung verjährt.

Formular
Die Anfrage nach einer Auskunft kann entweder schriftlich beim Betreibungsamt erfolgen oder persönlich (durch Vorsprache im Amt) mündlich gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die benötigten Informationen über den Betreibungsschalter des Bundesamtes für Justiz (BJ) einzuholen.

Örtliche Zuständigkeit
Für die Beschaffung von Auskünften über Betreibungen ist, abhängig von der jeweiligen Person, deren Auskunft eingeholt werden soll, das nachstehend genannte Betreibungsamt zuständig:

  • Im Falle einer natürlichen Person: Üblicherweise das Betreibungsamt am jeweiligen Wohnsitz der Person.
  • Bei einer Person unter umfassender rechtlicher Vormundschaft: Das Betreibungsamt am Sitz der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
  • Für juristische Personen oder Gesellschaften: Das Betreibungsamt am jeweiligen Sitz oder das Amt am Hauptstandort der Geschäftsleitung.

Gebühren
Die Kosten für die Beschaffung einer Betreibungsauskunft werden gemäß Artikel 12a beziehungsweise 12 in Verbindung mit den Artikeln 5 und 9 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) ermittelt. Die Gebühr für eine schriftlich angeforderte Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt, unabhängig von der Anzahl der Seiten, pauschal 17,00 CHF. Für die mündliche Erteilung der Auskunft direkt am Schalter des Betreibungsamtes werden 9,00 CHF berechnet. Zusätzliche Aufwendungen wie Versandkosten, Aufwand für Überstunden etc. können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die entsprechenden eidgenössischen Richtlinien bezüglich Form, Inhalt, Berichtszeitraum und anderer Aspekte einer Betreibungsauskunft können hier heruntergeladen werden.