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Telekom Sonderkündigung Muster

Möchten Sie Ihren Telekom-Kontrakt beenden? Wir haben ein unentgeltliches Muster für das Kündigungsschreiben erstellt und alle Informationen, die Sie für die Telekom-Kündigung benötigen, zusammengetragen.

Telekom-Kündigung: Muster kostenlos verwenden

Sie möchten Ihren Vertrag bei der Telekom auflösen? Mit unserem Muster können Sie einfach und unentgeltlich ein entsprechendes Kündigungsschreiben verfassen:

Wie kommen Sie aus Ihrem Telekom-Vertrag heraus?

Kündigungszeitraum bei der Telekom

Die Deutsche Telekom offeriert eine vielfältige Auswahl an Festnetz-, Internet- und Mobilfunktarifen, die jedoch nur unter Beachtung einer Frist gekündigt werden dürfen. Diese Frist ist jeweils in dem Kontrakt festgehalten, den der Kunde mit der Telekom abgeschlossen hat.

Im Allgemeinen unterscheidet man bei der Telekom drei unterschiedliche Arten von Kündigungszeiträumen, die jeweils von der Dauer der Kontraktlaufzeit abhängen. Kunden der Telekom sollten demzufolge zum einen die Art ihres Kontrakts sowie den individuellen Tarif berücksichtigen, wenn sie eine Kündigung beabsichtigen.

Telekom-Kontrakt kündigen: 6 Tage Frist bei &8222;Call Plus&8220;

Die erste Möglichkeit, einen Telefonanschluss bei der Telekom zu kündigen, bezieht sich auf einen Kontrakt, der mit einer kurzen Mindestvertragslaufzeit (30 Tage) auskommt. Hierbei handelt es sich um den Tarif „Call Plus' . Wer seinen Festnetzanschluss unter diesem Tarif bei der Telekom betreibt, unterliegt einer äußerst kurzen Kündigungsfrist. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde selbst hat die Option, diesen Anschluss mit einem Kündigungsschreiben binnen sechs Werktagen (montags bis freitags) zu beenden.

Sollte die Kündigung des Telekom-Kontrakts vor Ablauf des ersten Monats nach der Bereitstellung erfolgen, so hat der Kunde die entstandenen Aufwendungen für Festnetz und/oder DSL für einen Monat zu entrichten.

12-Monats-Kontrakt bei der Telekom: Welcher Kündigungszeitraum ist hier gültig?

Darüber hinaus offeriert die Telekom Kontrakte mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, dabei handelt es sich um die Tarife Call Start, Call Basic, Call Comfort, Call & Surf Basic sowie Entertain Comfort 12 IP. Wer eine Kündigung eines DSL-Anschlusses dieser Tarife einreichen möchte, sollte dies spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit tun, andernfalls verlängert sich der Kontrakt automatisch um weitere zwölf Monate - und die nächste Gelegenheit zur DSL Kündigung besteht erst ein Jahr darauf.

Insofern einer dieser DSL- und Festnetz-Kontrakte nicht zeitgerecht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um zwölf Monate - also auch dann, wenn er im Folgejahr nicht fristgemäß gekündigt wird.

24-Monats-Kontrakt der Telekom für Festnetz und DSL kündigen

DSL- und Festnetzanschlüsse der Telekom, die einer 24-monatigen Mindestlaufzeit unterliegen, könnten ebenfalls innerhalb eines Monats zum Ende dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird die Kündigung nicht rechtzeitig bei der Telekom eingereicht, verlängert sich der Tarif automatisch um weitere zwölf Monate. Die nächste Möglichkeit, den Telefonanschluss zu kündigen, besteht demnach immer jeweils einen Monat vor Ablauf eines weiteren Jahres der automatischen Kontraktverlängerung.

Zu den von dieser Regelung betroffenen Tarifen zählen die Folgenden: Call & Surf Comfort, Call & Surf via funk, Entertain Comfort (außer 12 IP), Entertain Premium, Entertain Sat und Entertain Comfort Sat. Die Tarife beinhalten zum Beispiel Leistungen für Internet/DSL, Festnetz sowie Unterhaltungsangebote (Video on Demand) in verschieden starkem Umfang.

Telekom-Handyvertrag kündigen &8211; Welcher Zeitraum gilt hier?

Mobilfunkverträge bei der Telekom unterliegen ebenfalls einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, ihr Kündigungszeitraum umfasst jedoch drei Monate zum Ende dieser Mindestlaufzeit. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf Monate.

Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt muss dann immer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen automatischen Verlängerung (jeweils zwölf Monate) erfolgen, ehe man beispielsweise den Anbieter wechseln kann.

Telekom-Kündigung: Die korrekte Form

Die Telekom verlangt in jedem Fall eine schriftliche Kündigung, die auf verschiedenen Wegen beim Anbieter eingehen kann. Im Kündigungsschreiben sollte man die Vertragsnummer, das Datum, zu dem man kündigen möchte, sowie auch das Datum, zu dem der Anschluss aktiviert wurde bzw. der Kontrakt in Kraft trat, im Schreiben angeben.

Telekom per Post kündigen: Welche Anschrift ist die richtige?

Eine Kündigung des DSL- oder eines anderen Kontrakts kann selbstverständlich postalisch an die Telekom versandt werden. Das Schreiben sollte an die Telekom Deutschland GmbH, Abteilung Kunden-Service, 53171 Bonn gerichtet werden.

Hinweis: Wer sicher gehen möchte, dass seine Kündigung auch definitiv bei der Telekom eingeht, kann sie als Einschreiben mit Rückantwort versenden. Der Empfänger muss den Empfang daraufhin bestätigen, der Absender erhält diese Bestätigung zugesandt - und hat damit im Zweifelsfall einen Beleg für seine fristgemäße Kündigung in der Hand.

Telekom-Anschluss kündigen per Fax

Daneben besteht die Möglichkeit, per Fax zu kündigen. Das Schreiben dazu muss an die gebührenfreie Nummer 0800 33 01009 gesandt werden. Allerdings erhält man hierbei keine Rückmeldung/Bestätigung darüber, ob das Fax tatsächlich angekommen ist.

Besonderer Service: Telekom kündigen mittels Online-Formular

Sie können Ihren Kontrakt bei der Telekom auch online beenden. Hierzu müssen Sie auf der Webseite des Anbieters einfach ein vorgefertigtes Formular ausfüllen.

So ist in jedem Fall eine korrekte Formulierung mit allen wesentlichen Inhalten des Schreibens garantiert. Bei weiteren Rückfragen zum Thema kann auch die gebührenfreie Hotline der Telekom angerufen werden, die Servicemitarbeiter dort geben bereitwillig Auskunft zu allen offenen Fragen. Wer einen Umzug plant, hat außerdem die Möglichkeit, bei der Telekom einen neuen DSL- und/oder Festnetzanschluss zu beantragen, der Anschluss am alten Wohnort wird dann automatisch vom Anbieter beendet.

Fristlose Kündigung bei der Telekom &8211; Ist das möglich?

Bisweilen möchte der Kunde seinen Internet- bzw. Festnetz-Kontrakt mit der Telekom Deutschland GmbH unverzüglich, also fristlos, beenden. Indes haben viele dieser Kontrakte eine Mindestlaufzeit.

Es existieren aber auch gewichtige Gründe, die es rechtfertigen, den Telekom-Kontrakt außerordentlich zu kündigen:

  • Der Anschluss fürs Internet in der Wohnung kann aus technischen Gründen nicht von der Telekom bedient werden.
  • Der Kunde stirbt.
  • Der Kunde zieht ins Ausland.
  • Der Kunde ist zahlungsunfähig (Privatinsolvenz).

Die letztgenannten drei Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen von der Telekom nicht zwingend akzeptiert werden. In diesen Fällen ist von einer Kündigung aus Kulanz die Rede. Der Kunde hat aber in der Regel keinen Anspruch darauf.

Telekom beendet den Kontrakt fristlos: Eine sofortige Kündigung des Kontrakts kann unter gewissen Gegebenheiten auch durch die Telekom selbst ausgesprochen werden. Dies ist z. B. möglich, wenn der Kunde die Zahlung verweigert (und infolgedessen Schulden ansammelt).

Telekom-Kontrakt fristlos kündigen: Was ist zu beachten?

Bei einer fristlosen Kündigung des Telekom-Kontrakts ist im Regelfall ein Beleg erforderlich, dass ein gravierender Grund vorliegt. Im Falle des Todes des Kunden ist als Nachweis z. B. die Kopie der Sterbeurkunde einzureichen. Bei einem Umzug ins Ausland kann hingegen die Abmeldebescheinigung des Bürgeramts als Beleg dienen.

Die sofortige Kündigung des Telekom-Kontrakts ist sowohl online über das Internet als auch schriftlich realisierbar.

Auf der Internetseite des Unternehmens kann die Kündigung direkt in ein Formular eingetragen werden. Allerdings ist zu beachten, dass die erforderlichen Belege mitgesendet werden müssen.

Eine sofortige Kündigung per Post ist an die gleiche Adresse zu richten wie die fristgemäße Kündigung:

Telekom Deutschland
Kundenservice
53171 Bonn

Was ist bei der Zustellung der fristlosen Kündigung zu beachten? Entscheidend ist, dass das Kündigungsschreiben abgesehen von den benötigten Nachweisen wie bei der ordentlichen Kündigung bestimmte Informationen beinhaltet. Dazu gehören Name und Anschrift des Kunden, die Rufnummer des Kontrakts, der gekündigt wird, und das Kunden- bzw. Buchungskonto oder die Kundennummer.

Es empfiehlt sich auch hier, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie einen Nachweis für die Absendung in der Hand haben. Außerdem ist es möglich, im Kündigungsschreiben um eine Eingangsbestätigung zu bitten.

Bsp. Telekom kündigen bei Todesfall &8211; Muster

Für eine sofortige Kündigung des Telekom-Kontrakts im Todesfall stellen wir Ihnen an dieser Stelle eine kostenlose Vorlage zur Verfügung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Handyvertrag unverzüglich außerordentlich aufgrund eines Todesfalls.

Anbei finden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde.

Mit freundlichen Grüßen

Welche Formen der Kündigung gibt es noch?

Es gibt verschiedene Typen der Kündigung. Diese sind:

  • ordentliche (reguläre) Kündigung
  • außerordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung wird erst zum Ende der vereinbarten Kontraktlaufzeit wirksam. Bei dieser Art der Kündigung ist es nicht erforderlich, einen Grund anzugeben. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit beendet werden.

Allerdings ist dafür ein Grund notwendig, beispielsweise technische Defekte. Darüber hinaus muss der Kunde dem Anbieter, also z. B. der Telekom, eine Frist einräumen, damit dieser die Gelegenheit hat, das Problem zu beseitigen.

Unverzüglich und außerordentlich: Die sofortige Kündigung, beispielsweise des Telekom-Kontrakts, ist eine Sonderform der außerordentlichen Kündigung.

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Über den Autor

Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie ein fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.