clifton-7b1.pages.dev

DHL-Gebühren Großbrief

Standardbrief der Post ab 2025 für 95 Cent

Ausgabedatum2024
Veröffentlichungsdatum11.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 treten für die Dienstleistungen der Deutschen Post AG neue Portogebühren in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Briefporti der Post heute vorläufig genehmigt, was bedeutet, dass sie erst mal gelten.

Der Standardbrief taxiert - wie die Deutsche Post es beantragt hatte - ab Januar 0,95 Euro (bisher 0,85 Euro), der Kompaktbrief 1,10 Euro (zuvor 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro (vorher 1,60 Euro) sowie der Maxibrief 2,90 Euro (bisher 2,75 Euro). Das Entgelt der Postkarte erhöht sich von vormals 0,70 Euro auf 0,95 Euro.

Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 Euro (bisher 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (bisher 4,79 Euro). Das Paket national bis 2 kg kostet dann 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro) und das Paket national 2 bis 5 kg 7,69 Euro (vorher 6,99 Euro).

Im Rahmen der Entgeltgenehmigung überprüft die Bundesnetzagentur, ob der im Maßgrößenverfahren am 11. November 2024 festgesetzte Preiserhöhungsspielraum von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Privatkunden-Paket bei der Festlegung der neuen Porti eingehalten wurde. Wie die Deutsche Post AG diese Preiserhöhungsspielräume auf die jeweiligen Produkte verteilt, obliegt ihrem unternehmerischen Ermessen.

Nach der Beteiligung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann gegenwärtig keine finale Entscheidung getroffen werden. Diese kann im Frühling 2025 erfolgen, wenn der Beigeladene Akteneinsicht genommen und die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten hat.

Portoverfahren gemäß neuem Postgesetz

Dem neuen Porti ging das Maßgrößenverfahren voraus, in dem die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post definierte. Die Preisänderungsspielräume ergaben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Teuerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate.

Das Portoverfahren wird erstmals gemäß den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Es wird nunmehr für drei Bereiche anstelle wie bisher für einen Bereich der Preissetzungsspielraum festgelegt. Die Bereiche gliedern sich in den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient nun vorwiegend dazu, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes zu gewährleisten.

Die Entgeltentscheidung ist auf den Webseiten der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/porto2025.