Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung
Grundsteuer-Erklärung: Zeitpunkte 2022 bis 2025 &8211; Was ist wann zu erwarten?
Im Zuge der Einführung der neuen Grundsteuerpflicht sind sämtliche Immobilieneigentümer in Deutschland dazu angehalten, dem zuständigen Finanzamt bestimmte Daten zu übermitteln: und zwar in Form einer Grundsteuererklärung. Zum Ende der ursprünglichen Frist am 31. Januar 2023 waren noch zahlreiche Erklärungen ausstehend - eine offizielle Fristverlängerung wurde jedoch lediglich in Bayern gewährt. Hier ist eine Übersicht über sämtliche relevanten Grundsteuer-Termine.
Schneller Zugang
Kompakte Zusammenfassung
- Bis zum Monatsende Januar 2023 hatten alle Immobilieneigentümer die Pflicht, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
- Nach Ablauf der Frist sind immer noch viele Erklärungen nicht eingegangen; Bayern hat die Frist verschoben.
- Die übrigen deutschen Bundesländer sehen keine Verschiebung der Frist vor.
- Erstellen Sie Ihre Erklärung jetzt mit WISO Grundsteuer, um kostspielige Strafen zu vermeiden.
Alle Grundsteuer-Termine im Detail
Video: Grundsteuer-Erklärung
Mit der Einführung der neuen Grundsteuer entsteht für Immobilieneigentümer auch eine neue Verpflichtung: die Grundsteuererklärung. Das Video erläutert die damit verbundenen Veränderungen.
Wer ist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verpflichtet?
Zur Einreichung der Grundsteuererklärung sind alle Personen verpflichtet, die
- Eigentum,
- Bruchteilseigentum oder
- das Recht auf Erbpacht für ein Grundstück innehaben.
Hierbei wird grundsätzlich auf den Stichtag der ersten Hauptfeststellung abgestellt. Das bedeutet: Wer am ersten Januar 2022 als Eigentümer eines Grundstücks registriert war, muss für dieses spezielle Grundstück eine Grundsteuererklärung einreichen.
Für welche Grundstücke ist eine Grundsteuer-Erklärung einzureichen?
- Grundstücke, die bebaut oder unbebaut sind
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohnungs- und Teileigentum im Rahmen von Erbpachtverhältnissen
- Gebäude, die auf fremdem Grund und Boden stehen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden
Sollte ein Grundstück mehrere Eigentümer haben, genügt es, wenn lediglich ein Eigentümer die Grundsteuererklärung einreicht. Die übrigen Eigentümer müssen jedoch im Rahmen der Erklärung aufgeführt werden.
Muss ich als Mieter eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Nein, als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Diese Verantwortung obliegt den Eigentümern. Die Kosten, die mit der Grundsteuer verbunden sind, werden ebenfalls vom Eigentümer getragen. Dennoch sind Sie als Mieter nicht vollständig von den Kosten entbunden: Der Eigentümer hat die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen und Sie somit über die Nebenkostenabrechnung an den Ausgaben zu beteiligen.
Umgekehrt bedeutet dies für Vermieter: Auch wenn Sie die Möglichkeit haben, die Grundsteuer auf Ihre Mieter umzulegen, bleibt die Verpflichtung zur Einreichung der Grundsteuererklärung bei Ihnen als Eigentümer bestehen. Diese Obliegenheit kann nicht auf den Mieter übertragen werden.
Kann die Grundsteuer-Erklärung mit WISO Steuer erstellt werden?
Die Grundsteuer-Erklärung muss von jedem Eigentümer digital an das Finanzamt übermittelt werden. Die einfachste Methode hierfür ist die Nutzung von WISO Grundsteuer. Sie können die Erklärung bequem online ausfüllen und mit einem einzigen Klick an das Finanzamt senden. Übrigens: Selbst die Stiftung Warentest bestätigt, dass Sie mit WISO Grundsteuer bestens beraten sind.
Was ist bei einem Eigentümerwechsel im Hinblick auf die Grundsteuer zu beachten?
Für die Grundsteuer gilt beim Finanzamt stets der erste Tag des jeweiligen Jahres als maßgeblicher Stichtag. Für die steuerliche Bewertung sind somit die Verhältnisse zu diesem spezifischen Datum ausschlaggebend. Das bedeutet konkret, dass für die Grundsteuer sowohl der Zustand als auch der Eigentümer zum ersten Januar des betreffenden Jahres von Bedeutung sind.
Wird ein Grundstück im Verlauf des Jahres 2022 veräußert, muss dennoch der vorherige Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung „bezüglich der Verhältnisse zum 01.01.2022' einreichen. Er bleibt auch weiterhin der Steuerschuldner. Erst ab dem ersten Januar 2023 werden die Grundstücksverhältnisse durch eine sogenannte Fortschreibung beim Finanzamt angepasst.
Diese Vorgehensweise kommt auch dann zur Anwendung, wenn sich die Art eines Grundstücks ändert, beispielsweise wenn auf einer unbebauten Fläche ein Gebäude errichtet wird. Das Finanzamt berücksichtigt für die steuerliche Bemessung stets nur den Zustand zum ersten Januar des jeweiligen Jahres.
Welche Informationen werden für die Grundsteuer-Erklärung benötigt?
Die meisten Bundesländer versenden derzeit Informationsschreiben, die die essentiellen Daten und Informationen enthalten, die Grundstückseigentümer für die Grundsteuererklärung benötigen. Achtung: „Essentielle Daten' sind nicht gleichbedeutend mit „sämtlichen Daten'. Dies bedeutet, dass Sie höchstwahrscheinlich zusätzliche Eigeninitiative ergreifen und weitere Unterlagen zusammentragen müssen.
Für die Grundsteuer-Erklärung sind beispielsweise folgende Angaben relevant:
- Art des Grundstücks
- Wohnfläche
- Nutzfläche
- Flur, Flurstück
- Gemarkung
- Bodenrichtwert
- Eigentumsverhältnisse
- bisherige Steuernummer des Einheitswertes
Woher erhalte ich diese Daten?
Die erforderlichen Informationen sind in Dokumenten wie dem Grundbuchauszug, dem Notarvertrag beziehungsweise dem notariellen Kaufvertrag oder dem Katasterauszug zu finden. Ihre Steuernummer können Sie beispielsweise dem alten Einheits- und Grundsteuerbescheid entnehmen.
Details zu wichtigen Informationen für Wohnungseigentümer und Vermieter:
Ist es notwendig, die Unterlagen zusammen mit der Erklärung einzureichen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, zusätzliche Dokumente zusammen mit der Grundsteuer-Erklärung einzureichen. Sollte das Finanzamt zusätzliche Informationen oder Nachweise von Ihnen anfordern, wird es sich direkt an Sie wenden. Bewahren Sie Ihre Nachweise daher sorgfältig auf.
Die Fristen für die neue Grundsteuer im Überblick
Januar 2022: Hauptfeststellung
Der erste Januar 2022 markiert den Stichtag für die erstmalige Hauptfeststellung. Dies bedeutet, dass für alle Grundstücke und Gebäude der jeweilige Grundsteuerwert, den sie zu diesem Zeitpunkt besaßen, ermittelt wird. Folglich sind die steuerlichen Verhältnisse zu diesem Datum maßgeblich.
Wichtige Informationen zur Grundsteuer-Frist
Dies trifft beispielsweise auf einen Eigentümerwechsel zu, auf die Bebauung eines bislang unbebauten Grundstücks oder auf die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch einen Anbau zu.
März 2022: Aufforderung zur Einreichung der Grundsteuer-Erklärung
Ab dem Monat März beginnen die Finanzämter mit der Aufforderung zur Einreichung der Grundsteuer-Erklärung, üblicherweise durch öffentliche Bekanntmachungen. Das heißt, es werden im Allgemeinen keine persönlichen Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe versendet. Informationen hierzu finden sich in entsprechenden Pressemitteilungen, Amtsblättern oder auf den Webseiten des jeweiligen Bundeslandes, Finanzamts oder der Gemeinde.
2. Quartal 2022: Informationsschreiben zur Grundsteuer-Erklärung
Die Finanzverwaltungen versenden die Informationsschreiben, welche die essenziellen Daten und Informationen enthalten, die Sie für die Erstellung der Erklärung benötigen. In einigen Fällen wurden diese Informationsblätter bereits mit aktuellen Grundsteuerbescheiden zugestellt.
Zumindest in der Mehrheit der Bundesländer werden die Immobilieneigentümer solche Schreiben erhalten. Manche Bundesländer verzichten jedoch darauf. So informieren beispielsweise Berlin und Hessen über das Internet oder das jeweilige Landesportal.
Abgelaufen: 01.07.2022 bis 31.01.2023: Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Erklärung
Innerhalb dieses Zeitraums erwartet das Finanzamt Ihre Grundsteuer-Erklärung. Bei Nichteinhaltung der Frist können Sanktionen wie Versäumniszuschläge drohen.
Auf Basis der von Ihnen in der Grundsteuer-Erklärung gemachten Angaben ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks und leitet daraus mithilfe der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag ab.
Aktuell: Wird es eine Fristverlängerung für die Grundsteuer-Erklärung geben?
Die übrigen Bundesländer bleiben bei der bereits einmal verlängerten Frist. Eine zweite Verschiebung ist daher nicht geplant. Dennoch haben bislang viele Eigentümer die Abgabefrist verstreichen lassen, wodurch noch viele Grundsteuererklärungen fehlen.
Was tun, wenn die Frist für die Grundsteuer-Erklärung versäumt wurde?
Wer die Grundsteuer-Erklärung nicht fristgerecht einreicht, dem drohen empfindliche Strafen. Die Finanzämter verfügen hierfür über verschiedene Instrumente: Es können Verspätungszuschläge von 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung bis hin zu Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Allerdings beabsichtigen die meisten Bundesländer, zunächst auf drastische Maßnahmen zu verzichten. Die Finanzämter werden säumige Eigentümer zunächst mit einer Erinnerung zur Abgabe auffordern. In diesem Fall sollte die Erklärung nicht auf die lange Bank geschoben werden.
- Eigentümer sollten die Grundsteuer-Erklärung zügig einreichen, um Strafen zu vermeiden. Erledigen Sie dies jetzt mit WISO Grundsteuer.
Ende 2022 bis 2024: Erhalt von Bescheiden des Finanzamts und der Gemeinde
Während dieses Zeitraums werden die Bescheide zur Grundsteuer erstellt und versendet. Insgesamt erhalten Sie drei separate Bescheide:
- Bescheid des Finanzamts betreffend den Grundsteuerwert
- Bescheid des Finanzamts betreffend den Grundsteuermessbetrag
- Bescheid der Gemeinde, der die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer festlegt
Die vom Finanzamt ausgestellten Bescheide dienen lediglich der Information; Sie müssen zunächst nichts bezahlen. Sie enthalten die Bemessungsgrundlagen für den späteren Grundsteuerbescheid.
Diese Bemessungsgrundlagen werden von den Gemeinden übernommen, welche die Hebesätze neu festlegen. Anschließend werden neue Grundsteuerbescheide erlassen. Der Grundsteuerbescheid gibt dann den Betrag an, den Sie jährlich für die Grundsteuer entrichten müssen.
Wichtiger Hinweis: Überprüfung der Bescheide
Ab 01.01.2025: Inkrafttreten der neuen Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 ist die neue Grundsteuer zu entrichten. Bezüglich der Zahlungsmodalitäten hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert. Wie bisher auch wird die Grundsteuer zu jeweils einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für jährliche Zahlungen gilt nach wie vor der erste Juli als Fälligkeitstag.
FAQ: Grundsteuer-Erklärung
Selbstverständlich bietet Ihnen WISO Steuer Unterstützung bei der Grundsteuer-Erklärung, konkret mit WISO Grundsteuer. Dieses Werkzeug erleichtert die Erstellung erheblich, da viele Informationen automatisch übernommen werden können und hilfreiche Tipps Sie bei jedem Schritt begleiten. Die fertige Erklärung senden Sie anschließend ganz einfach digital an das Finanzamt.
Diese Informationen lassen sich beispielsweise dem Grundbuchauszug, dem bisherigen Bescheid zum Einheitswert, der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen entnehmen.
Die offizielle Bezeichnung der Grundsteuer-Erklärung lautet „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte'. Wie dieser Ausdruck bereits nahelegt, handelt es sich hierbei um eine Feststellungserklärung. Wenn also im Kontext der Grundsteuer von der Feststellungserklärung gesprochen wird, ist damit die Grundsteuer-Erklärung gemeint.
Die Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Erklärung erstreckte sich vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023. Aktuell hat Bayern die Frist eigenständig bis Ende April verlängert. Ob die übrigen Bundesländer diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Die allgemeine Frist wurde bereits zuvor vom 31. Oktober 2022 um drei Monate verschoben.
Im Mantelbogen, Zeile 2. Wesentlich einfacher gestaltet sich der Prozess jedoch mit WISO Steuer, da das Programm dank der Steuer-Abruf-Funktion sämtliche Daten automatisch einträgt - unabhängig davon, ob es sich um Elterngeld, Renten oder Mutterschaftsgeld handelt. Sparen Sie sich mühsames Abtippen und das stundenlange Durchwälzen unverständlicher Formulare.
Allerdings können Sie den Verspätungszuschlag umgehen. Sollte absehbar sein, dass Sie den letzten Tag der Abgabefrist - derzeit der 31. Januar 2023 - nicht einhalten können, beispielsweise weil noch Unterlagen fehlen, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Finanzamt eingereicht werden.
Reichen Sie die Erklärung bei dem Finanzamt ein, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, für das Sie die Erklärung abgeben.
Die Finanzämter sind bundesweit verpflichtet, die Grundsteuer-Erklärungen für etwa 36 Millionen Grundstücke zu bearbeiten und die entsprechenden Bescheide auszustellen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist wahrscheinlich, dass es je nach Bundesland Unterschiede geben wird, sodass mit Post vom Finanzamt möglicherweise erst im Jahr 2025 zu rechnen ist.
Die neue Grundsteuer ist erst ab dem 1. Januar 2025 zu begleichen.
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen. Bei einer Eigentumswohnung zahlen Sie jedoch nur für Ihre individuelle Wohnung die Grundsteuer, nicht für das gesamte Grundstück. Aus diesem Grund sind Sie auch nur für Ihre eigene Wohnung zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung verpflichtet.
Für die Bewertung unbebauter Grundstücke benötigen Sie lediglich die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.
Grundsätzlich ist alle sieben Jahre eine Grundsteuer-Erklärung einzureichen. In Niedersachsen ist jedoch nur eine einzige Einreichung der Grundsteuer-Erklärung erforderlich, danach entfällt diese Pflicht. Es sei denn, Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, das land- und forstwirtschaftlich genutzt wird - für diese Art von Grundstücken ist auch in Niedersachsen alle sieben Jahre eine Grundsteuer-Erklärung einzureichen.
Allerdings wurde im Zuge der Reform eine sogenannte Öffnungsklausel eingeführt. Diese gestattet es den einzelnen Bundesländern, von den bundesweiten Regelungen abweichende Bestimmungen zur Grundsteuer zu implementieren. Für eigene Landesmodelle haben sich entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen. Eine Übersicht finden Sie hier: Grundsteuer
Erst danach erhalten Sie von Ihrer Gemeinde den Grundsteuerbescheid, der die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ausweist.
Nein, denn der Bescheid über den Grundsteuerwert dient lediglich als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Nein, auch der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag stellt lediglich eine Grundlage für die weitere Berechnung der Grundsteuer dar. Die Grundsteuer, die Sie ab 2025 zu zahlen haben, finden Sie ausschließlich im Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.