Grundsteuer - Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen
Ermittlung des Wohnraums im Kontext der Grundsteuer
Die Größe der Wohnfläche hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuerabgabe. Doch sind Nutzflächen, Zubehörräume und Nebenräume hierbei ebenfalls zu berücksichtigen? Wer bei der Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer eine unzutreffende Angabe zur Fläche macht, riskiert letztlich eine überhöhte Zahlung. Eine präzise Kontrolle ist daher hier dringend anzuraten.
Kurzübersicht
Wesentliches im Überblick
- Die Erklärung zur Grundsteuer muss spätestens bis zum einunddreißigsten Januar zweitausenddreiundzwanzig (31.01.2023) beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein
- Als Wohnflächen gelten beispielsweise die Basisflächen von Wohnzimmern, Wintergärten und ebenfalls Balkonen
- Zubehörräume werden weder der Wohnfläche noch der Nutzfläche zugerechnet
- Für die Ermittlung der Wohnfläche können die Bauunterlagen oder der Kaufvertrag herangezogen werden, alternativ auch die Regelungen der Wohnflächenverordnung
Wohnflächenermittlung: Beeinflusst die Größe des Wohnraums die Grundsteuer?
Für die Grundsteuer-Erklärung sind von Ihnen diverse Informationen bereitzustellen. Hierzu zählen beispielsweise die Flurstücksnummer, die Gesamtgröße des Grundstücks und, bei Wohngrundstücken, die Wohnfläche.
In nahezu jedem Bundesland wird die Wohnfläche für die Kalkulation des Grundsteuerwertes benötigt, wodurch sie sich letztendlich auch auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt. Denn: Mit zunehmender Wohnfläche eines Gebäudes resultiert eine höhere Grundsteuer. Lediglich Baden-Württemberg stellt hier eine Ausnahme dar; dort erfolgt die Berechnung ausschließlich anhand der Grundstücksgröße.
Grundsteuer-Erklärung: Abgabefrist bis zum 31.01.2023
Unser Ratschlag: Mithilfe von WISO Grundsteuer füllen Sie Ihre Grundsteuer-Erklärung komfortabel online aus und übermitteln sie unkompliziert per Mausklick an das Finanzamt. Gemäß Stiftung Warentest ist WISO Grundsteuer benutzerfreundlicher als ELSTER und die einzige Anwendung, die eine Berechnung des Grundsteuerwerts ermöglicht.
Welche Bereiche werden als Wohnfläche für die Grundsteuer-Erklärung berücksichtigt, und welche nicht?
Infografik: Wohnfläche bei der Grundsteuer - Ein Überblick
Als Wohnfläche gelten die Grundflächen der folgenden Räumlichkeiten:
- Wohnbereiche (wie Wohnzimmer, Küchen, Schlafzimmer, Kinderzimmer und dergleichen)
- Wintergärten
- In Räumen befindliche Schwimmbäder
- Balkone
- Loggien
- Dachgärten beziehungsweise Dachterrassen
- Außenterrassen
- Private Arbeitszimmer
Die Grundflächen von sogenannten Zubehörräumen oder Nebenräumen stellen keine Wohnfläche dar.
Dazu gehören insbesondere:
- Kellerräume
- Abstellkammern
- Waschküchen
- Bodenräume (Dachböden, Speicher)
- Trocknungsräume
- Heizungsanlagenräume
- Garagen
So erfolgt die Eingabe der Wohnflächen in der Grundsteuer-Erklärung:
- Wird demnach in der Grundsteuer-Erklärung die Wohnfläche abgefragt, sind lediglich jene Flächen einzutragen, die tatsächlich als Wohnflächen definiert sind.
- Die Bereiche der Zubehör- und Nebenräume können Sie unberücksichtigt lassen. Das heißt konkret: Bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum werden diese Flächen im Rahmen der Wohnflächenberechnung nicht einbezogen und folglich nicht in der Erklärung angegeben. Dies gilt ebenfalls für Mietwohngrundstücke.
Beispiel: Deklaration der Wohnfläche
Das Einfamilienhaus von Stefan besitzt eine Gesamtfläche von einhundertfünfzig Quadratmetern (150 qm). Davon entfallen einhundertzwanzig Quadratmeter (120 qm) auf die reine Wohnfläche und dreißig Quadratmeter (30 qm) auf Keller- und Abstellbereiche. In der Grundsteuer-Erklärung gibt er für die Wohnfläche ausschließlich die 120 qm an. Die verbleibenden 30 qm werden nicht berücksichtigt.
Wie sind Nutzflächen in der Grundsteuer-Erklärung anzugeben?
Bei der Erstellung der Grundsteuer-Erklärung begegnet Ihnen neben dem Begriff der Wohnfläche auch der der Nutzfläche. Als Nutzfläche sind jene Bereiche definiert, die betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Grundflächen von Geschäftsräumen, Ladengeschäften, Werkstätten, Vereinslokalen und Ähnlichem.
Achtung: Nutzflächen korrekt deklarieren
Wichtig: Auch wenn in Bauunterlagen, Kaufverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche bezeichnet wird, gelten diese Räume im Rahmen der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.
Wer hier dennoch Angaben macht, obgleich er in seinem Haus weder ein Geschäft noch eine betriebliche Werkstatt oder einen vergleichbaren Raum besitzt, entrichtet am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
Wann werden Nutzflächen der Wohnfläche hinzugerechnet?
Sollten Sie dagegen tatsächlich Nutzflächen besitzen, etwa weil Sie in Ihrem Wohnhaus einen Friseursalon, eine Fahrradwerkstatt oder ein Tätowierstudio betreiben, so werden diese Nutzflächen der Wohnfläche hinzugerechnet. Dies gilt, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken sind die Nutzflächen gesondert in der Grundsteuer-Erklärung anzugeben.
Beispiel: Nutzfläche als Bestandteil der Wohnfläche
Für die Wohnfläche deklariert sie 125 qm (bestehend aus der Fläche der Wohnräume plus der Nutzfläche des Kosmetikstudios). Die Fläche der Zubehörräume (25 qm) bleibt unberücksichtigt und wird nicht in der Grundsteuer-Erklärung ausgewiesen.
Was müssen Eigentümer und Vermieter für die Grundsteuer-Erklärung beachten? Weitere Infos hier:
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Die Ermittlung der Wohnfläche für die Grundsteuer richtet sich nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung. Abhängig von der Nutzungsart der Fläche wird sie entweder komplett oder nur anteilig angerechnet.
Hier finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Räumlichkeiten:
| Raum/Bereich | Raumhöhe | Anteil der Grundflächenanrechnung |
|---|---|---|
| Reguläre Wohnräume (inkl. Dachschrägen) | min. 2 m | 1/1 |
| Reguläre Wohnräume (sowie Dachschrägen) | zwischen 1 m und max. 2 m | 1/2 |
| Unbeheizbare Wintergärten und Schwimmbäder in geschlossenen Räumen | min. 1 m, max. 2 m | 1/2 |
| Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen | k.A. | i.d.R. 1/4 (höchstens 1/2) |
Woher sind die Daten für die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer zu beziehen?
Informationen zu Ihrer Wohnfläche, zur Größe der Zubehörräume und gegebenenfalls zur Nutzfläche finden Sie beispielsweise in Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Sollten sich daraus keine belastbaren Zahlen ergeben, bleibt lediglich die Möglichkeit, die Maße eigenhändig mit einem Messband zu ermitteln.
Grundsteuer-Erklärung eigenständig erstellen
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar 2023 (31.01.2023) digital an das Finanzamt zu übermitteln. Mit WISO Grundsteuer lässt sich dies zügig und unkompliziert direkt im Browser erledigen - ganz ohne Download und Installation. Somit sind Sie auf der sicheren Seite: Durch die intelligente Fehlerprüfung erhalten Sie umgehend einen Hinweis, wenn Ihre Angaben noch einmal überprüft werden sollten.