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AOK Hessen Kursangebote

AOK Gesundheitskurse und Präventionskurse LIVE

AOK Gesundheits­programme sind anerkannte Präventions­maßnahmen, für welche AOK-Versicherte eine Kosten­beteiligung von 75 % bis zu 100 % erhalten können. Jetzt aktiv werden - keine ärztliche Verordnung und keine vorherige Bewilligung erforderlich.

Themenübersicht

Welche Gesundheitsangebote werden von der AOK gefördert?

Die AOK unterstützt sämtliche Gesundheits­maßnahmen, welche von der Zentralen Prüf­stelle Prävention (ZPP) gemäß § 20 SGB V zertifiziert worden sind. Die unterstützten Kurs­angebote lassen sich in vier Themen­bereiche gliedern: Gesunde Ernährung, Stressabbau und Entspannungstechniken, Reduzierung des Sucht­mittel­konsums sowie Förderung von Bewegung.

Für diese Gesundheitsangebote erfolgt eine Kostenrückerstattung durch die AOK:

Wie gestaltet sich die Kostenübernahme für AOK Präventionskurse im Detail?

Die Höhe der Erstattung der AOK für Gesundheitskurse kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. In vielen Fällen werden von der AOK sogar die gesamten Gebühren übernommen (bis zu 100 %). Hier eine Übersicht bezüglich der Höhe der Kostenübernahme, Stand 08.06.2025.

AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg erstattet 100% der Kursgebühren, bis zu einer Summe von 80,00 €. Jedes Jahr werden maximal zwei Kurse gefördert.

AOK Bayern

Die Krankenkasse bezuschusst jährlich bis zu zwei zertifizierte Präventions­maßnahmen und erstattet pro Maßnahme 100 % der Kurs­gebühren, bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro pro Kurs.

AOK Bremen/Bremerhaven

Die Krankenkasse erstattet zweimal jährlich 80 % der Kurs­gebühren, aber nur bis zu einer maximalen Höhe von 110 Euro pro Kurs.

AOK Hessen

Die Krankenkasse übernimmt hundert Prozent der Teilnahme­gebühren für bis zu zwei qualitäts­geprüfte Angebote jährlich - bis zu 150 Euro je Kurs.

AOK Niedersachsen

Die Krankenkasse erstattet 85 % der Kurs­gebühren, jedoch höchstens 150 Euro im Jahr. Seit dem 1. Juni 2024 übernimmt die Krankenkasse sogar die vollen Kosten für Online-Gesundheits­programme, bis maximal 150 Euro jährlich.

AOK Nordwest

Die Krankenkasse erstattet jährlich für zwei Angebote 80 % der Gebühren, bis zu einem Höchstwert von 250 Euro pro Kurs.

AOK Nordost

Je Kalender­jahr bekommt der Versicherte für zwei Gesundheits­angebote eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 170 Euro. Der komplette Betrag kann direkt beim ersten Angebot genutzt werden.

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Die Krankenkasse unterstützt die Teilnahme an höchstens zwei Angeboten pro Kalender­jahr. Sie erstattet hundert Prozent der Teilnahme­gebühren, allerdings bis zu 400 Euro pro Kurs und insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Jahr.

AOK Rheinland/Hamburg

Die Krankenkasse fördert die Teilnahme an maximal zwei Angeboten pro Kalender­jahr, die mit bis zu 100 Euro je Angebot bezuschusst werden.

AOK Sachsen-Anhalt

Die Krankenkasse bezuschusst jedes Jahr zwei Gesundheits­programme oder ein Kombinations­programm. Dabei werden 90 % der Kurs­gebühren übernommen, jedoch maximal 80 Euro pro Einzel­programm.

AOK Plus

Die Krankenkasse unterstützt jährlich zwei Gesundheits­angebote. Dies impliziert, dass maximal zwei Angebote im Jahr eine Kosten­beteiligung von bis zu 75 Euro pro Kurs erhalten, wobei eine jährliche Höchst­grenze von 150 Euro gilt.

AOK Gesundheitskurse

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Wie erhalte ich die Erstattung der Kosten von der AOK?

Damit Sie die Erstattung erhalten können, sind nur einige wenige Schritte zu erledigen:

  1. Bei AOK Gesundheitskurs anmelden: Suchen Sie sich bei einem Anbieter von zertifizierten Präventionsangeboten Ihren gewünschten Kurs aus und melden Sie sich an.
  2. Begleichung der Kursgebühr: Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte die gesamte Kursgebühr direkt auf das Konto des Anbieters.
  3. Regelmäßige Teilnahme ist wichtig: Damit die Bezuschussung wirksam wird, müssen Sie normalerweise mindestens 80 % der Kurseinheiten via Zoom besuchen.
  4. Teilnahmebescheinigung bei AOK einreichen: Nach Abschluss des Kurses reichen Sie die Teilnahmebescheinigung bei der AOK ein. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Krankenkasse wird Ihnen der Erstattungsbetrag direkt überwiesen.

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und kann je nach Bundesland zwischen einigen Tagen und ein paar Wochen liegen.

Welche Bedingungen gelten bei der AOK für die Erstattung im Einzelnen?

Um eine Kosten­erstattung von der AOK zu bekommen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Zertifiziertes Präventions­programm: Damit die AOK die Gebühren übernimmt, muss das Angebot - genauso wie die Kursleitung - über eine Zertifizierung von der Zentralen Prüf­stelle Prävention (ZPP) gemäß § 20 SGB V verfügen. Anerkannte Angebote finden Sie in unserem Programm.

Kontinuierliche Teilnahme: Für eine Kostenübernahme durch die AOK ist es notwendig, dass Sie an wenigstens 80 % der Einheiten Ihres Angebotes live teilnehmen.

Zwei Angebote pro Kalender­jahr: Pro Jahr können Sie sich von der AOK im Allgemeinen zwei anerkannte Präventions­programme fördern lassen. Entscheidend hierbei ist das Datum, an dem das Angebot startet.

Keine Verordnung nötig: Für die Teilnahme an einem von der AOK geförderten Gesundheits­programm benötigen Sie weder eine ärztliche Verordnung noch eine vorherige Bewilligung durch die AOK.

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Häufige Fragen und Antworten

Präventions­angebote unterstützen dabei, Krankheiten vorzubeugen und einen gesunden Lebensstil zu fördern. Hierbei liegt der Fokus auf der Reduzierung von Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Stressbelastung oder einer ungesunden Ernährungsweise. Indem die AOK auf Prävention setzt, reduziert sie langfristig die Behandlungskosten.

Weitere gesetzliche Krankenkassen unterstützen ebenfalls Präventionsangebote:
DAK Präventionskurse
TK Gesundheitskurse

In der Regel übernimmt die AOK pro Kalender­jahr die Kosten für bis zu zwei zertifizierte Präventions­programme. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie an mindestens 80 % der Kurs­termine teilnehmen.

Alle Einzelheiten finden Sie im Ratgeber zur Erstattung von Gesundheitskursen.

Jasmin (zertifizierte Kursleitung)

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