clifton-7b1.pages.dev

Adressänderung nach dem Umzug

Meldeamt und Rundfunkgebühren - was nach dem Bezug einer neuen Wohnung vonnöten ist.

Rasche Erledigung: Die Ummeldung

Nach dem Wohnungswechsel hat Laura zwei Wochen Zeitspanne, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Anschrift anzugeben und somit ihren neuen Haupt- oder Nebenwohnsitz festzulegen.

Erforderliche Dokumente nicht vergessen

Wenn Laura das Bürgeramt aufsucht, führt sie selbstverständlich ihren Personalausweis mit sich und obendrein die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhält sie von ihrem Vermieter, welcher darin präzise darlegt und bestätigt, wer an welchem Tag in seine Wohnung eingezogen ist.

Ein Mietvertrag als Beleg genügt der Behörde bedauerlicherweise nicht. Das einseitige Formular für solch eine Bestätigung lässt sich problemlos herunterladen, beispielsweise über die Webseite der Stadt oder Kommune. Dies könnte Laura ihrem Vermieter auch abnehmen, gleichermaßen das Ausfüllen von Namen und Adresse. Er oder sie muss abschließend lediglich unterzeichnen.

Der Gang zur Behörde

In zahlreichen Städten ist es möglich, im Vorfeld online Termine (mit genauer Zeitangabe!) für die Ummeldung zu vereinbaren. Auf diese Weise entfällt vor Ort die Wartezeit. Alternativ kommt möglicherweise auch die Ummeldung über eine Meldestelle direkt im eigenen Stadtviertel in Frage. Ebenso könnte Laura Zeit einsparen, da sie nicht auf einen Termin im Hauptmeldeamt angewiesen ist. Sie kann auch unvermittelt zur Meldebehörde gehen, eine Wartenummer ziehen und abwarten, bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird. Währenddessen füllt sie bereits den Meldeschein aus. Diesen erhält sie beim Amt oder vorab als Download aus dem Netz.

Bei vielen Ämtern trägt der zuständige Bearbeiter ihre Daten unmittelbar ins System ein, sodass Laura lediglich das ausgedruckte Exemplar des Meldezettels unterschreiben muss. Nun erhält sie noch eine Meldebescheinigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personaldokuments - erledigt!

Erfreulicherweise ist die Ummeldung gebührenfrei. Kosten entstehen erst, wenn sie ihre neue Anschrift auch im Fahrzeugschein eintragen lassen möchte. Glücklicherweise besitzt die Achtzehnjährige noch kein eigenes Kraftfahrzeug.

Rundfunkbeitrag: vollumfänglich entrichten oder nicht?

Laura ist mündig und wohnt in ihrer eigenen Wohnung, folglich kommt sie um den monatlichen Betrag von rund 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht umhin. Die geringste Zahlungsweise sieht allerdings die vierteljährliche Begleichung von 55,08 Euro vor, entweder zu Beginn oder zur Mitte eines Quartals. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag klappt unkompliziert online.

Als Auszubildende verdient sie zwar kein üppiges Gehalt, ist jedoch trotzdem nicht prinzipiell von den Gebühren ausgenommen. Dies funktioniert ausschließlich, wenn sie Unterstützung bezieht, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III.

Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Jene Anträge sind ebenfalls unter www.rundfunkbeitrag.de verfügbar. Wenn sie den Antrag einreicht, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, beispielsweise anhand einer entsprechenden Bescheinigung der Behörde. Im Idealfall reicht sie keine Originaldokumente ein, eine schlichte Kopie ist hinreichend.