Zahnspange defekt Kosten
An Zahnspangen kann rasch etwas beschädigt werden. Wir erläutern Ihnen, was bei Schäden und Verlust zu tun ist und ob die Krankenversicherung die Aufwendungen trägt.
Was ist im Falle von Defekten an der Spange als Erstes zu veranlassen?
Empfehlenswert ist die direkte Kontaktaufnahme mit der behandelnden Kieferorthopädin beziehungsweise dem behandelnden Kieferorthopäden. Diese/r kann gelöste Brackets, Bögen oder Bänder wieder anbringen. Viele Kieferorthopäd:innen informieren aktiv über ihren Service und unterstreichen die Dringlichkeit. Denn wer ein paar Tage damit zögert, riskiert je nach Art des Schadens Verletzungen im Mund oder sich zurückbewegende Zähne. Aus diesem Grund ist bei einer defekten Zahnspange ein Praxisbesuch auch außerhalb der regulären Kontrolltermine ratsam.
Es gilt bei Schäden also dasselbe wie bei auftretenden Beschwerden: Melden Sie sich unverzüglich in der kieferorthopädischen Praxis. Auch wenn eine Zahnspange drückt oder zu locker sitzt, ist dies anzuraten. Bei festsitzenden Zahnspangen sollten lockere Bänder auch aus diesem Grund zügig wieder befestigt werden, da sich in dem Zwischenraum Essensreste ansammeln können.
Übernimmt die Krankenkasse die Reparaturkosten?
Falls eine größere Reparatur oder gar eine Neuanfertigung einer Zahnspange vonnöten ist, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Ausgaben. Allerdings sind Versicherte dazu angehalten, sorgfältig mit den Apparaten umzugehen. Wenn sich Reparaturen mehren, muss die Kieferorthopädin beziehungsweise der Kieferorthopäde gemäß Angaben des GKV-Spitzenverbandes die Krankenkasse über einen unregelmäßigen Verlauf der kieferorthopädischen Behandlung in Kenntnis setzen.
Geht man davon aus, dass Versicherte die Geräte nicht gewissenhaft behandeln, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Reparatur oder Neuanfertigung ablehnen. Dann müssen Patient:innen dies selbst bezahlen.
Ab welcher Anzahl an Reparaturen selbst zu begleichen sind, legen die Krankenkassen individuell fest. Eine verbindliche Obergrenze für die Instandsetzung von Zahnspangen existiert nicht. Für Privatversicherte ist der jeweilige Versicherungsvertrag ausschlaggebend. Die private Krankenversicherung übernimmt die Reparaturkosten dann, wenn diese Leistung im Tarif enthalten ist.